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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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ZENT UND VOGTEI.

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bei nasser Witterung möglichste Schonung der Kleeäcker vor-geschrieben ').

Der Nutzen, welchen die Schafweidegerechtigkeit der Herr-schaft gewährte, bestand einerseits in dem Ertrage, welchen dieSchafzucht als solche abwarf, andrerseits in der Benutzung desPferches. Meistens war der Pferch den herrschaftlichen GüternVorbehalten, bisweilen auch dann, wenn die Schäferei verpachtetwar. Oft aber wurde er auch den Untertanen zur Benutzung über-lassen, der Regel nach um die Hälfte der auf dem gepferchtenGrundstücke gebauten Früchte; letztere hatte der Grundstücks-besitzer auf seine Kosten in die Scheuer des Pferchherrn zu führen,welcher dann später die Hälfte des Strohes wieder zurückgab 2 );

Wie der Herrschaft die Vorteile zukamen, so hatte sieauch die Kosten der Schäfereien, soweit sie nicht verpachtetwaren, zu tragen. Die Untertanen hatten jedoch die zur Er-bauung und Unterhaltung der Schäfereigebäude erforderlichenArbeiten in der Frone zu prästieren.

Zum Zwecke einer rationellen Yenvertung der Schafweide-gerechtigkeit waren zahlreiche größere Schäfereien eingerichtetDen Sitz und den Mittelpunkt einer solchen, nach welchem sieauch den Namen führte, bildete in der Regel ein herrschaft-liches Hofgut. Die Triften der Schäfereien erstreckten sichmeistens über mehrere (4 bis 8) Dorfgemarkungen, schlossensich jedoch nicht immer an diese an, sondern waren oft nachgeographischen Merkmalen, z. B. Wasserläufen, abgegrenzt. Dieeinzelnen Schäfereien waren in der Regel mit 400 bis 700Stück beschlagen 3 ).

) Vgl. Verordn, der grll. erb.-erb. Rentkammer vom 17. Febr . 1779.

s ) So in Eschau , Amt Wildenstein, LTA. XI d. a. 1731.

s ) Im Dezember 1732 waren die 7 Schäfereien der HerrschaftBreuberg zusammen mit 2030 Schafen beschlagen.Auf dem Fuß aber,wie jetzo die Schäfereien beschlagen seyn, ist kein Staat zu machen,weil die Schäfer ordinair im Herbst, das Futter im Winter zu menagiren,Vieh weg tun, hingegen im Frühjahr wiederum ankaufen und die Schäfereivermehren. LTA. XI. Die 3 Schäfereien des Amtes Erbach (Elsbach,Güntherfürst und Erlenbach) waren Ende des 18. Jahrhunderts zusammenmit 1770 Schafen beschlagen.

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