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Sollten diese Waldmarken Zwecken dauernder Ansiedelungdienen, so waren die Hackwaldländereien oder Röder in denherrschaftlichen Forsten nur vorübergehend für einige Jahreoder längere Zeit den Untertanen gegen das sog. Landteil,Ländelkorn, oder den Röderzins pachtweise überlassene Wald-stücke. Besonders in der ersten Hälfte des 18. Jahrhundertswar diese Art der Waldnutzung in unseren Gebieten nochaußerordentlich verbreitet.
Vereinzelt begegnet sodann in Günterfürst ein ehemalsfreiherrl. Echterisches Feldlehen, ein Komplex von Feldernohne Gebäude, welches sich 1708 im Eigentum von zwei Leutenbefindet, die außerdem noch je eine erbachische Hofstätte miteinigen Feldern besitzen 1 ). In Nieclerkeinsbach wird 1676 einLehenhof seitens der Herrschaft zu Eigentum verkauft und demErwerber „wegen des vom Hofe zu stellenden Lehenknechts“15 Jahre lang Freiheit versprochen 2 ). Vereinzelt kamen an-scheinend geschlossene, in den Reihendörfern auch räumlichgeschlossene Söldnersgütchen oder Taglöhnerwerke vor, und inObermossau stellte das Gtiltbuch den 13 Huben 8 „schlechteGüter“ gegenüber: „wie nun die Huben ihre ordentliche Frohndenebst der ständigen Gült prästiren müssen, also geben dieseGüter zwar auch die Gült, aber nicht so hoch, und verrichtennur wenige Frolmden, daher sie nicht völlig ganze, auch etwasüber 3 U Huben sein mögen“ 3 ).
nicht anders als unsere eigentümliche Hofgiiter tradiert werden, von allenCassa-, Centh-, Kirchen-Geldern, Einquartierungen, wie auch allen andernBeschwerden und Anlagen, vollkommene Freiheit genießen, wie nichtweniger, daß keinem Schäfer, noch weniger durch das Dorfvieh, es seidenn Martini vorbei, besagtes Feld zu betreiben, auch wegen des unterihnen selbst zu besorgenden Schadens keinem dieser Käufer mehr als4 Stück Hühner bei Straf eines Rthlrs erlaubt sein sollte“. Diese An-siedler (17 im J. 1801) bildeten eine selbständige Gemeinde; insbesondrebesaßen sie an der Allmende der Gemeinde Steinbuch keinen Anteil.F. Michelst. Cent I.
') Beschr. d. Amtes Erbach v. 1708 im Arch. z. Erb.
») LTA. V 108.
3 ) LTA. I p. 143. 235. d. a. 1718.