SCHLUSS.
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und Leibherrschaft über die gesamte in dem geographisch ge-schlossenen Herrschaftsgebiete lebende ländliche Bevölkerung,über den größeren Teil auch Zeut und Vogtei in einer Handvereinigt. Endlich mag hingewiesen sein auf die in der allge-meinen Erfahrung begründete Tatsache, daß in Gebieten spätererKolonisation und verhältnismäßig primitiver Kulturstufe wirt-schaftliche Neuerungen, insbesondere aber eine Änderung derWirschaftsverfassung selbst, ungleich leichter durchzusetzen sindals in Ländern mit alter und höherer, auf einer traditionellallgemein eingelebten Wirtschaftsverfassung beruhenden Kultur;unsre Territorien aber sind für die hier fragliche Zeit denersteren Gebieten zuzurechnen.
Dank dieser besonders günstigen Voraussetzungen findenwir denn auch tatsächlich in unserer Grafschaft einen Ansatzzur Gutsherrschaft, indem 50—60 vakante Huben seit ca. 1690nicht wieder an Bauern ausgetan, sondern dem herrschaftlichenGutsbetriebe einverleibt wurden.
Trotz dieser äußeren Ähnlichkeit läßt sich jedoch die Graf-schaft und spätere Standesherrschaft keineswegs nach Analogiedes ostdeutschen Rittergutes begreifen. Der Gegensatz ist drei-facher Art.
Zunächst wurden in unserem Gebiete nicht eines oder we-nige zusammenhängende große Güter gebildet, sondern einegrößere Anzahl mittlerer und kleiner Güter. Der Grund hierfürist einerseits ein zufälliger insofern, als die vakant gewordenenHuben meist zerstreut in den einzelnen Gemarkungen lagen,andere als zufällig vakant gewordene Huben aber zur etwaigenArrondierung oder zur Anlegung von Hofgütern in besondersgeeigneten Lagen nicht eingezogen bzw. hinzu erworben wurden;andrerseits ein natürlicher insofern, als selbst zwei ganz ein-gezogene Gemarkungen relativ klein waren; endlich anscheinendein wirtschaftlicher insofern, als das dritte, größere, ebenfallsganz eingezogene Dorf in drei mittlere Hofgüter zerlegt wurde.
Im Gegensätze zum Nordosten steht ferner, daß in unsererGrafschaft zur Bebauung der neuen Güter Ackerspanndiensteder Untertanen nicht gefordert wurden. Die Gründe hierfür