BEILAGE II. BÜR1NGS PLAN.
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gemacht, und gänzlich um das Ihrige gebracht werden. DiesesWerk kann für des ganzen Landes Wohlfahrt eines der wich-tigsten werden, wenn es reell und mit der gehörigen Vorsichteingerichtet wird, und wird es in der Folge dem ganzen Staateine innere Force geben, die fast die genauesten und grösstenEinsichten übersteigen wird.
Hierbey erfolgt noch ein Plan zur Unterstützung diesesvom nemlichen Dato entworfen in Ansehung des Getreydes. Des-gleichen auch ein Plan, wie es auf die Grundstücke der Häuserzu appliciren, wo es nicht so difficil, wie auf die Landgüther;Avie es bereits den 25. Februar 1767 auf Allerhöchst Königl.Specialbefehl vom 24. Febr. in Vorschlag gebracht.
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