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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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oder unter der Verantwortlichkeit einer Regierung hat diePraxis von alter Zeit her, und ehemals noch mehr als jetzt,ein internationales Recht der Repressalien anerkannt. Kannman darum füglich nicht einmal behaupten, dal's die Pflichtgewissenhafter Zahlung von Staatsschulden Aufnahme insVölkerrecht gefunden habe, so würde aber ein solcher Grund-satz, selbst wenn er anerkannt wäre, auf unser Problem nichtentfernt anwendbar sein. Denn Ausgabe vollwichtigen Geldesist genau das Gegentheil von Contrahirung einer Schuld. MitGeld zahlt man Schulden, aber man macht keine Schuldendamit. Nur wer mit Lucrirung der Differenz zwischen wahremund fictivem Werth Geld in die Welt setzt, contrahirt dadurchdie Verpflichtung, für den wahren Werth aufzukommen, wie derStaat bei Papiergeld oder unterwerthiger Scheidemünze. Wasauf den alten Thalern stand:vierzehn eine feine Mark", daszu garantiren ist die einzige Verpflichtung des ausgebendenStaates, nicht aber, dafs eine feine Mark in alle Ewigkeit soviel Getreide, Holz oder Gold in der Welt kaufen werde, wieam Tag der Prägung. Eine solche Garantie wäre eine baareUnmöglichkeit und, wie oben des Näheren erläutert, im Wider-spruch zur Natur des Geldes. Wenn in Doppelwährungs-ländern von der Voraussetzung ausgegangen wird, dafs dieselbeQuantität Gold immer dieselbe Quantität Silber kaufen werde,so ist das eben eine gesetzliche Fiction, die jede gesetzlicheVerneinung ausschliefst, aber nicht ein Vertrag, mittelst dessender ausgebende Staat den Empfängern seiner Münze die Ewig-keit dieses Verhältnisses garantirt. Er nimmt das Verhältnifsvon beispielsweise 15'/ 2 zu 1 als Axiom an, und seine Staats-angehörigen, deren Willenserklärung das Gesetz ist, lebenauf demselben Axiom. Natürlich ist das Axiom falsch, aberaus eiuem falschen, gesetzlich, d. h. mit allgemeiner Ueber-einstimmung angenommenen Axiom wird niemals ein Garantie-vertrag, il n'y a pas de droit contre le droit; und die, welcheheute Austausch von Silber gegen Gold zu einem anderenVerhältnifs als dem ohne Vorbehalt und Zeitbeschränkungeingesetzten verlangen, können wohl für die Zukunft andere