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Weise zu verhüllen suchen, machen sie ihre Sache nurschlechter. Denn noch eher liefse sich die Zuinuthung ver-theidigen, den Saldo belgischer Stücke in Belgien im Gold-werth von 15'/ 2 zu 1 in Empfang zu nehmen, als die Zu-muthimg, dafs ein Staat sein inländisches Geld wie einegegen das Ausland am auswärtigen Domizil zahlbare Schuldanerkennen sollte.*)
Die Behauptung, dafs der Münzvertrag ein solches Rechterst geschaffen hätte, entbehrt jeder Begründung. Der Textdes Vertrags sagt nichts. Die stillschweigende Verpflichtung,welche Broch construirt, wäre nach seiner eigenen Fassunghöchstens völkerrechtlicher Natur, wenn man ihr nicht jedethatsächliche Existenz absprechen müfste, soweit von posi-tivem Völkerrecht die Bede sein kann; und selbst wenn einsolcher völkerrechtlicher Satz jemals zur notorischen An-erkennung gekommen wäre, so könnte er doch auch nicht überdas Mafs der heimischen Gesetzgebung hinaus eine Einlösungs-verpflichtung jenseits der Grenze vorschreiben wollen.
Die Bechtsdeduction der Licmidationsclausel stützt sich,im Gegensatz zu allem oben Gesagten, darauf, dafs in Folgedes Vertrags die Münzen des einen Staates Zulafs im andernStaat erhalten, dafs sie in diesem andern Staat das Umlaufs-recht genossen hätten, und dafs daher, wenn sie mit Endedes Vertrags von diesem Adoptivland dem Ursprungslandzurückgegeben würden, das letztere verpflichtet sei, seinemBundesgenossen Münzen an Zahlung zu geben, welche in Zu-kunft, nach Aufhebung des früheren gemeinsamen Umlaufs-
*) Liesen Irrthum und falschen Anspruch hat man wohl tiberlegt auchvon langer Hand in die Debatte eingeschmuggelt, indem man das Systemder Liquidationsclausel als etwas ganz Harmloses und Selbstverständliches hin-zustellen suchte. So meint Cernuschi, Italien müsse Frankreich in französischemSilber oder in Gold beliebiger Art zahlen, weil Gold in Frankreich nochPrägefreiheit geniefse. Also das Land, welches Gläubiger, nicht welchesSchuldner wäre, hätte das Domizil des Zahlens, das doch nur aus dem Souve-ränitätsact des schuldenden Prägestaates abgeleitet wird, zu bestimmen.Welche Anhäufung von Irrthümern. (Siehe le grand Proces de l'Union latine.IV. Abschnitt. S. 35. Paris 1884.)