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rechts, das Privilegium des ausschliefslicheu Umlaufs im Landedes Empfängers genössen.
Audi liier, wie weiter oben, braucht man die concreteForderung Frankreichs nur auf ihren allgemeinen Inhalt zu-rückzuführen, um sie in ihrer ganzen Unhaltbarkeit zu durch-schauen. Von der Thatsache , dafs der Vertrag gar kein vollesBürgerrecht ertheilt, dafs dasselbe, nachdem es ursprünglichbeantragt war, förmlich zurückgewiesen, also principiell vonden Vertragsstaaten verneint worden ist, kann man sogarbei der ganzen Beweisführung absehen und zugeben, dafsstillschweigend und naturgemäfs der Sinn und die Absichteines Münzvertrags zwischen Staaten, „welche den Zustandeiner Vereinigung gründen, in Bezug auf Gewicht, Gehalt,Form und Umlaufsweise ihrer Silber- und Goldmünzen" (Art. 1des grundlegenden Vertrags vorn 23. Dezember 1865), keinanderer sein kann, als diesen Münzen das Umlaufsrecht aufdem Vereinsgebiete wenigstens im praktischen Effect zu ge-gewähren. Auch haben die, welche im Jahre 1865 diesesRecht nicht ausdrücklich in den Vertrag schreiben wollten,die betreffende Forderung mit der ganz plausiblen Einredebeseitigt, dafs die Annahme an den Staatskassen, zu welcheranfänglich die Praxis und später die verbriefte Annahme beiden Staatsbanken trat, von selbst jene Umlaufsgemeinschaftherbeiführen werde. Ja, würden die Verbündeten Vorsiehts-mafsregeln treffen wollen, ein solches Uebertreten aus einemGebiet in das andere zu verhindern, so würden sie das nichterreichen, und man würde ihnen, ganz mit Recht, die juri-stische Verantwortlichkeit für das Mifslingen einer solchenAbsicht zuschieben müssen, weil sie hätten voraussehenmüssen, dafs der Uebertritt doch stattfinden werde. Brichtsich doch dieses gegenseitige Einströmen des Geldes bei nureiniger Verwandtschaft des Aussehens und des Werthes auchohne jeden Vertrag Bahn . Die ganz grobe Scheidemünze (Bronzeund Nickel) ist vom lateinischen Münzvertrag ausgeschlossen,und doch ist z. B. Belgien von französischen Sous stets über-füllt gewesen, auch lange ehe es überhaupt eine lateinische