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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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oder wechselseitig einzulösen, nicht die Rede. Man hätte dassonst ebenso gut für das Goldgeld verlangen können.

Da trat aber im Laufe des Jahres 1873 der Anfang derSilberentwerthung ein; die Fiction des unveränderlichen Ver-hältnisses, auf welches der Vertrag wie auf eine praesumptiojuris et de jure, die nicht angegriffen werden könne, sich stützte,ward unhaltbar. Nun rückten die groben Silbermünzen stufen-weise in die Kategorie der Silberscheidemünze herunter, welchemit ihrem effectiven "Werth ihren nominalen nicht deckt.Daraus ergab sich mit Notwendigkeit das Bedürfnifs, diegroben Silbermünzen nach der Analogie der kleinen zu be-schränken; und zwar aus dem zweifachen Grunde: erstensweil jeder Staat für sich das Interesse hatte, sein Umlaufs-gebiet für jetzt und künftig nicht mit unterwerthigen Münzenauszufüllen, und zweitens, weil es nicht zulässig war, dafs dereine Vertragsstaat oder die, welche sich seiner Prägeanstaltenbedienten, dem anderen Staat oder dessen Angehörigen miteiner Münze zahlten, die ihnen unter ihrem Werth zu stehen kam.Die faktisch eingetretene Werthverminderung des Silbers,welche der Grundvertrag prinzipiell für unmöglich erklärthatte, brach diesen ganz folgerichtig entzwei. Der Denk-fehler, den man mit der Contrahirung auf Basis der Doppel-währung begangen hatte, ward zum Keim des Verderbens.

Die Belgier und die Schweizer, erst viel später die Fran-zosen , haben sich längst darauf berufen, dafs der Vertrag von1865 schon dadurch gebrochen worden sei, dafs einzelne Bundes-genossen den Zwangscurs der Noten oder des Staatspapier-geldes bei sich eingeführt hätten. Ein Blick in den Wortlautund ein Moment des Nachdenkens über den Sinn des Vertragszeigen unzweifelhaft, dafs diese Behauptung vollkommen imRecht ist. Und es mufs allerdings gar seltsam erscheinen,dafs auf diese Manier der Vertrag, kaum geboren, schon ge-brochen wurde, der Reihe nach auch von dreien, in gewisserWeise, wenn man die Tarifirung des englischen Goldes in derSchweiz mitrechnet, sogar von vieren der fünf Vertragsstaaten.Ende des Jahres 1865 wurde er abgeschlossen. Anfangs 1866