pflicht zu übernehmen, die Anerkennung einer für die Bundes-genossen bereits bestehenden einzigen Goldzahlungswährung.
Aber die Interessen sind entgegengesetzter Art. Belgien würde der Uebergang zur Goldwährung leichter, wenn es nurden Ueberschufs seiner seit 1874 geprägten Stücke in Gold ein-zulösen, an der Einziehung der übrigen sich nur nach Mafsstabseiner Bevölkerung zu betheiligen hätte. Wird ein Abkommenüberhaupt nicht zu Stande gebracht, so entstehen Belgien ausder Masse der mit seinem Wappen geprägten Stücke allerdingsgrol'se Schwierigkeiten, unendlich viel gröfsere als Italien ,bei einer Einziehung und Aufsercurssetzung zu Hause, auchohne dafs es eine Lkpiidationsclausel eingehe, wonach es amauswärtigen Domizil, d. h. mit Gold, seinen Saldo zu zahlenhätte. Das ist eben der Nachtheil von Münz-Conventionen,namentlich aber solcher, die auf falschen Grundlagen ein-gegangen werden. Löst sich der Vertrag einfach auf, sokommt zur Anwendung, was einer der Redner in der bel-gischen Kammer und zwar ganz richtig so ausdrückte: prä-sentirt man uns unsere Fünffranken, so zahlen wir sie ebenmit Fünffranken, also genau wie es auch für die silberneScheidemünze vorgeschrieben ist.*) Der Vertrag verpflichtet zumehr nicht, wohl aber die allgemein beobachtete und dem Inter-esse des Landes selbst entsprechende Praxis, in Gold zu zahlen.
Zu welchen unvorhergesehenen und wunderlichen Streitig-keiten ein Münzvertrag dieser Art zwischen den Betheiligtenführen kann, mag man an folgendem Zwischenfall der Ver-handlungen ermessen. Die belgische Nationalbank hat fürihre Geschäftspraxis von Anfang ihres Bestehens den Grund-
*) Professor v. Laveleye, sonst ein warmer Anhänger Cerimschi's, aberdiesmal darin von ihm aliweichend, dafs er die Union latine noch immer preistund ihre Fortdauer wünscht, während Jener sie jetzt verwünscht und aus derWelt schaffen möchte, unterstützt die französischen Ansprüche, und nenntes einen Bankrott, wenn Belgien sich darauf beschränken will, nach Ablaufdes Vertrags seine Münzen zu Hause anzunehmen. Er setzt freilich dabeivoraus, dafs es in Verbindung damit sie schlechthin anfser Ours setzenwolle, ohne sie gegen ein volles Aequivalent einzulösen. Aber davon hatBelgien nie gesprochen. (Monit. des inter. materiels, vom 2. und 9. Aug. 1885.)