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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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die früheren? Freilich Cernuschi macht sich die Sache leicht.Er behauptet schlankweg, gerade diese 20 Millionen bildetenden Hauptbeweis. Denn, sagt er, wenn Frankreich und dieSchweiz nicht darauf gerechnet hätten, sich einst diese Thalerin Gold zurückzahlen zu lassen, hätten sie doch diese nach-trägliche Ausprägung nie zugegeben, und indem Italien sichhätte denken müssen, dafs die Andren sich ihrerseits die Sacheso dächten, sei es doch stillschweigend auf die Verpflichtungsolcher Goldzahlung eingegangen.*)

Zur Sache selbst bemerkt ganz richtig ein Italiener:**) wennman eine Schadensklage aus der angeblich unrechtmäfsigenBereicherung ableiten wollte, welche Italien dadurch sich ver-schafft hätte, dafs es Silber zum Yerhältnifs von 1 zu 15'/ 2abgegeben habe, welches jetzt nur den zwanzigsten Theil desGoldes werth sei, so dürfte doch auch dann nicht einmal über-sehen werden, dafs Italien , als es seine Münzen prägte, dasSilber durchaus nicht zu dem wohlfeilen Preis erstand, wel-cher heute der Einlösung zu Grunde gelegt werden soll. Jetzthätte Italien einen Verlust von etwa 20 % zu tragen, aber beiseinen successiven Prägungen konnte es das Silber durchausnicht zu dem heutigen Preis erwerben; es hat dasselbe viel-mehr nach einander zu dem Verhältnifs von 1 zu 15,68 u. s. w.bis 1 zu 17 in den Jahren der Prägung erstanden. Mankönnte also die heutige Verpflichtung zur Einlösung in Goldnicht einmal ihrem ganzen Differenzbetrag nach auf denGrund effectiver Bereicherung aufbauen.

Was aber schliefslich die angebliche Wohlthat überhauptbetrifft, so sind gewifs Münzverträge die letzten, welche mitLiberalitätsmotiven abgeschlossen werden. Wenn Frankreich den Eintritt des italienischen Silbers auf sein Umlaufsgebietim Vertrag erleichtert hat, so that es dies eben, weil es ihm,Frankreich, so pafste. Hatten doch Belgien und die Schweiz ,das eine kurz, das andre lange vorher, ohne jeglichen Vertrag

*) Les Assignats metalliques S. 20.**) Hartello 1. c.