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Silberstück Gold eintauschen zu können, würde einem solchendurchaus noch nicht die Qualifikation zur Zahlung an dasAusland geben.
Bei genauer Betrachtung stellt sich denn auch heraus,dal's die Verpflichtung der Einlösung in Gold nach Jahr undTag nicht eine selbständige, auf eigenen Füfsen ruhende Qua-lifikation, sondern eine von anderen Voraussetzungen nachträg-lich abgeleitete Consequenz zum Ausdruck bringt. Thatsächlichverhalten sich die Dinge so, dafs schon für den heutigen Tagder Silbermünze das Recht der Einlösung in Gold zuerkanntist, und dafs die ans Ende des Vertrags gesetzte internationaleVerpflichtung nur die endgültige Bekräftigung dieser schon nachder heutigen Praxis geltenden Verpflichtung auspricht. Weil dieUnionsstaaten (wie alle westlichen Culturstaateu) schon heuteden Grundsatz anerkennen, dafs Schulden ans Ausland nicht mitSilber sondern nur mit Gold gezahlt werden können, unterwerfensie sich faktisch schon jetzt dem Gesetz, welches die Liqui-dationsclausel nur pro futuro ausspricht. Wenn die Unions-staaten untereinander die Verpflichtung übernehmen, bei Ab-lauf ihres Vertrags sich gegenseitig in Gold zu bezahlen, somüfsten sie von rechtswegen, um nicht mit sich selbst inAViderspruch zu kommen, erklären: wir lösen für alle Bedürf-nisse zu Zahlungen nach Auswärts schon heute und immer inZukunft unsere groben Silbermünzen gegen Gold ein. Undda man schliefslich keine praktische Unterscheidung zwischenZahlungsbedürfnissen nach dem Ausland oder nach dem In-land durchführen kann, so müfste der Verpflichtung, am Endevon fünf Jahren Silber gegen Gold einzulösen, die Verpflich-tung vorausgehen, dies auch sofort zu thun. Nun ist einsolches Gesetz allerdings nicht in rechtsgültiger Form publi-zirt, aber thatsächlich steht es doch in Kraft und ist alsrechtsverbindlich in den Unionstaaten (wie in allen anderen Cul-turstaateu) anerkannt. Der internationale Verkehr aller dieserLänder untereinander beruht einzig auf der Sicherheit, fürgröfsere Beträge von Baarmitteln auf Zahlung in Gold rechneu