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ihre entwerteten Silberstücke Gold zu geben? „Ich folgeremit Gewifsheit aus dieser Untersuchung des Grundvertragesdes lateinischen Bundes, dafs er jeden Gedanken an dasHecht auf Einlösung der Fünffrankenstücke gegen Gold aus-schliefst."
Seitdem die Prägungen eingeschränkt wurden, ist ver-hältnifsmälsig nicht viel Silber aus den Münzen hervor-gegangen. Belgiens Contingente übersteigen nicht 25 MillionenFranken. Es stellte sich als etwas Einfaches dar, die Her-stellung dieser Stücke zu verbieten: aber aus dieser Mafsregelrühren die gegenwärtigen Schwierigkeiten sammt und sondersher; denn sie allein gab den Silberstücken die Möglichkeit zuihrem Nominalwerth weiter umzulaufen. Seit jener Beschrän-kung haben die Staaten je nach ihrer Gröfse an der Aus-prägung Theil genommen, und es kann als gleichgültig be-trachtet werden, ob sie angehalten werden sollen, diese Con-tingente einzuziehen oder nicht. Die wichtige Frage drehtsich lediglich. um die früheren Prägungen. „Aber ohne insEinzelne zu gehen, leuchtet schon von vornherein ein, wie un-billig es wäre, dem Staat, der diese Stücke ausgegeben hat,eine besondere Last aufzulegen. Dieselben gehören gar nichtmehr dem betreffenden Lande zu eigen; die Stücke, welcheBelgien vor 1874 geprägt hat, waren beinahe in ihrem ganzenBetrag nach Frankreich oder nach der Schweiz , in die ganzeUnion übergetreten. Gewifs hatte die im Jahre 1874 ergriffeneMalsregel zum Ergebnil's, diesen Stücken einen, ihrem reellenüberlegenen, Werth zu ertheilen; aber wer zog den Nutzenhiervon? AusschlieMich die Besitzer dieser Stücke. Waskönnte dabei der Staat gewinnen, in welchem die Freiheitder Prägung dieselben erzeugt hat? Augenscheinlich nichts;wie also könnte demzufolge ihm billiger Weise daraus eineVerpflichtun g entsprin gen ?
Wie wenig wäre es juristisch gerechtfertigt, aus den ummehrere Jahre vorausgegangenen Thatsachen eine Wirkungabzuleiten, die Niemand voraussehen konnte? Belgien wärefür Ausprägungen zwischen 1870 bis 1872, die es zu gar nichts