Vorrede. ix
griffen, den Urtheilen und Schlüssen. Allesdasjenige also, was bloß von der Erkenntniß über-haupt und deren logischen Vollkommenheiten handeltund was in dem Meierschen Lehrbuche der Lehre vonden Begriffen vorhergeht und beynahe die Hälfte desGanzen einnimmt, muß hiernach noch zur Einlei-tung gerechnet werden. — „Vorher war," be-merkt Kant gleich am Eingänge zum achten Ab-schnitte, worinn Sein Autor die Lehre von den Be-griffen vorträgt — „Vorher war von der Er-kenntniß überhaupt gehandelt, als Propadev-„tik der Logik; jetzt folgt Logik selbst."
Diesem ausdrücklichen Fingerzeige zu Folgehabe ich daher alles, was bis zu dem erwähntenAbschnitte vorkommt, in die Einleitung herüber ge-nommen, welche aus diesem Grunde einen viel grö-ßern Umfang erhalten hat, als sie sonst in andernHandbüchern der Logik einzunehmen pflegt. DieFolge hiervon war denn auch, daß dieMethoden-a 5 lehre,