Dritter Abschnitt. Von den Schlüssen. 187
- §.'55. " - °
Allgemeine Regel der Kontraposition.
In Absicht auf die Kontrapositien gilt die all-gemeine Regel :
Alle allgemein bejahende Urtheilelassen sich limpliyiter kontraponiren.Denn wenn das Prädikat als dasjenige, was dasSubject unter sich enthalt, mithin die ganze Sphäreverneinet wird: so muß auch ein Theil derselben ver-neinet werden , d. i. das Subject,
Anmerk. Die Mctathcsts der Urtheile durch dieConversion und die durch die Kontraposition sindalso in so ferne einander entgegen gesetzt, als jene blosdie Quantität, diese blos die Qualität verändert.
Z. Die gedachten unmittelbaren Schlußarten beziehensich blos aufkqteg 0 rische Urtheile.
Zi. V e r n u n f t s ch ! ü s s e»
„,'" ^ ,'§.,5.6.Vernunftschluß überhaupt.
Ein Vcrnunftschluß ist das Erkenntniß der Noth-wendigkeit eines Satzes durch die Subsumtion seinerBedingung unter eine gegebene allgemeine Regel.
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