Haben. Dieses Anwesen besteht aus ». dem bis unter die Dräme gemauerte« HaustMit Stallung und Schupfe, d. dem halbgemauerten Stadel und Streuschupfe, c. demBackofen, ä. dem Hausgarten mit Obstdäumen, Point und Wiesen zu 8 1/2 Tagw.,« an Aeckern zu 35 1/2 Tagw., k. den 14 Tagwerken Schwarzholz. Hinsichtlichdes Viehstandes und der Baugeräthe wird bey der Versteigerung Aufschluß gegeben,-und hier bemerkt, daß dieses Anwesen entweder im Ganzen, oder in »Hälften ge.theilt, losgeschlagen werde. Die jährliche Grundsteuer beträgt 12 fl. 9 z/ntel kr.,die Stadtsteuer 1 fl. sr kr. Auch ist von den der Gemeinde Altenstadt überlasseneuGemeindegründen zur Stadtkammer dahier die Rekognition mit 5 fl. 15 kr. zu be»zahlen. Cham, den 12. Dez. 1821. Königl. Landgericht Cham ._ In leg. Verhinderung des V orstandes. Sa ur, Ase ssor.— Gsellhofer.
( Verpachtung.) Von kommenden Georgi an, nämlich vom 24. April 1822 an«fangend , werden nachstehende Oekonomie-Güter auf mehrere Jahre mit «inander»erpachtet, als: ^. Das Hofgebände Gumppenberg, i/4tel Stunde von PdttmeSentfernt, mit^s. einer bedeutenden Schäferey. dd. 24 i/4tel Morgen Garten, cv.Z8 Morgen zwey- und einmähdtgen Wiesen, und ä6.142?/8telMorgen Aecker , dannL. Das Hofgebäude Sedelbrun, 1/2 Stunde von PdttmeS entlegen, mit es. einerebenfalls bedeutenden Schaferey, kk. z i/4tel Morgen Gärten, AZ. 135 Morgen zwey-«nd imähdige Wiesen, dti. m Morgen Aecker . Zusammen 474 z/8tel Morgen. Pacht»liebhaber können demnach von nun an über das Weiters hier bey der freyherrlich vo»Gumppenbergischen hohen Vormundschaft sich Aufklärung stündlich, undsohin bey Zei,ten erholen. PdttmeS, den 15. Dez. 1821. Das freyherrltch v. GumppenbergischePatrimonialgericht I.Klasse Pottmes.__Scherte!, Patrimonialrichter.
(Staas-ReaUtäten-Versteigerung.) Da nach erfolgtem gnädigsten Regie-^uvgsbefehl vom 15. dieß MvnatS ^6 I^um. 5706 die unterm 6. sjusäc-m gepflogeneVerkaufs - Verhandlung des Forsterhauses nebst Garten zu Friedberg die höchste Ge,nehmigung nicht erhielte; so wird gedachtes Forsterhaus und Garten, wie solches inder Ausschreibung vom zi. Okt. (Oberdonaukreis Blatt zi. Stück vom io. Nov. 1821,und Augsburgischen Ordin. Postzeitung sud I^ro. 268. 272. st 278.) näher beschrie,ten ist , künftigen Donnerstag den 17. Aan. 18-2 i« der diesseitige» RenramskanzleyVormittags 9 bis 12 Uhr einer neuen Versteigerung unterworfen. Welches hiemitöffentlich bekannt gemacht wird. Den 19. Dez. 1821. Königl. baier. Rentamt Fried,berg.__ Direnberge», Ren tbeamter.
( Edikt.') Von dem k.k. vereinten Stadt, und Landrechte des Herzogthum»Salzburg wird hiemit bekannt gemacht: Es seye schon den 2z. Sept. 1796 der hoch«fürstlich salzburgische penfionirte Hofkellner dahier, Johann Georg Schmied, mitHinterlassung eines Kodizills, in welchem er aus seinen nächsten Anverwandten seine»Bruder, Jakob Schmied, Hofkaplan im St. Josephsspitale zu München , seine Schwe-ster Maria Ursula, oder Sidonia Schmied, verehelichte Lautner daselbst, und seineSchwester Maria Dominika, Dominikaner - Nonne zu Dillingen, ohne Erbsetnsetzungbloß mit Legaten bedachte, verstorberr. Da nun dieselben sowohl, als überhauptseine nächsten Jntestmerben noch größtentheils unbekannt sind, so werden sie, oder ihreallfälligen Deszendenten hiemit aufgefordert, ihre Ansprüche auf den Johann GeorgSchmiedischen Verlaß binnen einem Jahre von untengesetztem Tage an, so gewißentweder selbst, oder durch Bevollmächtigte vor diesem k. r. Stadt- und Landrechtein gesetzlicher Weise anzubringen, widrigens das Abhandlungsgeschäfft zwischen den.Erscheinenden gepflogen, und der Verlaß jenen aus den sich meldende« Erben etnge«.antwortet werden wurde, denen selber nach den Gesetzen gebühret. Salzburg , den30. Juni 18-1. Grafv. Platz, Präsident. Joseph Edler v. Verhovitz, k.!. Land._ roth. Joseph Eberhard Leilhner, k. k. Landrath .
Nachbenannte, welche über 25 Jahr lang von hier abwesend, unbekannt, wo,sind, oder ihre etwaige Leibeserben werden auf Antrag der Anverwandten vorgeladen,in z Monaten sich Hieher zu stellen und ihr unter Kuratel befindliches Vermögen nachdem beygefügten Betrag in Empfang zu nehmen, oder doch glaubhafte Nachricht überihren dermgligen Auftnthalt zu geben; widrigenMö sie für todt gehalten und ihr Per«