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2 (1900) Enthaltend Buch 3 (Handelsgeschäfte; §§ 343 - 473)
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Exkurs zu Z 361,

A»m,,'!7, 2, Der Antragsteller will eine längere oder eine kürzere Frist sehen, als sich ans H 147Abs. 2 B.G.B. cra.icl>t. Die kürzere muß er spätestens mit dem Zukommendes Antrages setzen, die längere kann er auch später setzen. Wenn sie sokurz ist, daß eine rechtzeitige Antwort nicht mehr erfolgen kann, so verlängert sich nichtetwa die gesetzte Erklürungsfrist, vielmehr ist in solchem Falle der Antrag wirkungslos(R.G, 26 S. 8),

Anm.zs. g. Die Wirkung der Fristsetzung ist, daß die Annahme wirksam innerhalb der Frist undnur innerhalb der Frist erfolgen kann. Da nun die Annahme, wie jede empfangs-bedürftige Willenserklärung, erfolgt durch Zugehen derselben an den Offerenten (vergl.oben Auiu. 4 u. 5), so muß sie so rechtzeitig vor Ablauf der Frist abgesandt werden, daßsie bis zum Ablauf der Frist beim Offerenten anlangt. Das kaun nach dem Rechte desB.G.B , nicht mehr zweifelhaft sein, uach dem früheren Recht war es zweifelhaft, ist abervom Reichsgericht im gleichen Sinne entschieden worden (R.G. vom 28. Januar 1899 inR.G. 43 S. 75, auch mitgetheilt in der Deutschen Juristenzeitung 4 S. 257: Die Offertewar dem anderen Theil bis zum 6. Aprilan der Hand gelassen", er hatte am 6. Aprildie Annahme abgesendet, aber sie war erst am 7. April angekommen; das war zn spät).

Anni.A. Eine verspätete Annahme ist hier, wie immer, eine neue Offerte (vergl. hierüber

unten Aum. 48). Wird die Offerte vor dem Ablauf der Frist abgelehnt, so ist siedefinitiv abgelehnt. Der andere Theil hat nicht das Recht, noch nachträglich bis zum Ab-lauf der Frist zu acccptiren (vergl. uuten Anm. 53).

Eine Bitte um Fristverlängerung ist aber nicht Ablehnung in diesem Sinne (vergl.unten Anm. 52).

Anm.<n, 4, Beispiele von kürzeren Fristsctmngcn liegen insbesondere immer dann vor, wenn sofortigeDrahtantwort, heutige Drahtantwort, Depesche mich bis heute Abend :c. gewünscht wird.Die Depesche muß in solchen Fällen in der bctreffendeu Zeit eintreffen, sonst ist die An-nahme wirkungslos (R.G. 26 S. 8; Bolze 5 Nr. 337: 9 Nr. 202). Postweudende Antwortbedeutet das Verlangen brieflicher Antwort mit derjenigen nächsten Post, die so spät ab-geht, daß sich in der Zwischenzeit noch ein Antwortbrief expediren läßt.

Anm. 41. 5. Wege» der Bcweislast siehe oben Anm. 34.

K 149 B.G.B.

Ist eine dein Antragenden verspätet zugegangene Annahmecrklärung dergestaltabgesendet worden, daß sie bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangensein würde, und mnßte der Antragende dies erkennen, so hat er die Verspätung demAnnehmenden unverzüglich nach dein Empfange der Erklärung anzuzeigen, sofern esnicht schon vorher geschehen ist. verzögert er die Absendung der Anzeige, so gilt dieAnnahme als nicht verspätet.Amn. iZ. Der vorliegende Paragraph behandelt den Fall, daß die rechtzeitig abgesandte Annahme-erklärung nicht rechtzeitig angckommc» ist. Eigentlich ist in solchem Falle die Annahmecrklürungverspätet uud der Bcrtrag daher nicht zu Stande gekommen. Aber aus Billigkeitsgründen istim Anschluß an den Art. 319 des alten H.G.B, anders entschieden worden, jedoch mit einernicht unwichtigen Aenderung gegen Art. 319: Während dort die rechtzeitig abgesandte, aber ver-spätet angekommene Annahme schon dann als rechtzeitig angekommen galt, wenn der Offerentnicht zurücktrat, ist jetzt dieses objektive Erfordernis; allein nicht ausreichend, um den Offerentenin diese ungünstige Lage zn bringen. Pielinchr muß noch hinzukommen, daß der Offerent er-kannt hat oder hat erkennen müssen, daß die Annahme so rechtzeitig abgesandt wurde, daß siebei regelmäßiger Beförderung rechtzeitig angekommen wäre.Anm.4Z. 1- Der Fall des vorliegenden Paragraphen seht also vornns, daß die Annahme demOfferenten zwar verspätet zugegangen ist, daß aber die Annahmcerklärung dergestalt ab-gesandt wurde, daß sie bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen seinwürde (objektives Erfordernis;), nnd daß ferner der Antragende dies erkannt hat oder er-kennen mnßte, also aus Fahrlässigkeit nicht erkannt hat (Z 122 Abs. 2 B.G.B.) (sub-jektives Erfordernis^. Er muß es besonders dann erkennen, wenn Poststempel oder