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2 (1900) Enthaltend Buch 3 (Handelsgeschäfte; §§ 343 - 473)
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Exkurs zu Z 361.

a) Um den Vertrag perfekt zu machen, muß die Annahmeerklärung einevorbehaltlose Zustimmung zu allen Punkten der Offerte enthalten(R.O.H. 3 S. 280). Dazu ist aber nicht erforderlich, daß alle Punkte der Offertewiederholt werden. Vielmehr genügt eine noch so kurze, aber die Zustimmung klar ent-haltende Antwort (angenommen, abgemacht, einverstanden, gut). Ob die telegraphischeAnnahme mit dem Zusatz:Brieflich Näheres" zur Perfektion genügt, soll nach R.O.H.12 S. 2S0 und Rehbein I S. 221 der Einzelfall entscheiden. Wir möchten aberannehmen, daß darin niemals eine giltige Annahme zu erblicken ist; denn nur einesolche Annahmeerklärung genügt, aus welcher der Offerent mit Sicherheit entnehmenkann, der Oblat genehmige seine Offerte uneingeschränkt? soll aber ein Brief nochnachfolgen, so ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß derselbe nicht bloß un-wesentliche Wünsche, sondern auch Bedingungen nnd Einschränkungen enthalten kann,die dem anderen Theil nicht genehm sind (zust. Endemann I Z 69 III Anm. 11; vergl.Bolze 11 Nr. 204).

Amn5v. I>) Eine Annahme unter Modifikationen ist Ablehnung.

<-) Ob die Modifikation esssnt-ialia des Vertrages betrifft oder nurkeeiclentalia, ob es sich z. B. um die Höhe des Preises oder um die Ver-packung handelt, ist glcichgiltig. Sobald der Oblat nicht xurs zustimmt, liegt eineAblehnung mit neuer Offerte vor. Dagegen schaden nichts unerheblicheZusätze, die den Charakter von Wünschen, nicht von Vertragsmodalitäten haben,z. B. ich erwarte gnte Waare, prompte Bedienung, schleunige Esfektuirnng zc.Ebenso schadet nichts eine Auslegung, die der Annehmende der Offerte oder feinerAnnahme giebt, sofern dieselbe nur die richtige Auslegung ist.

Anm.si. /?) Eine bedingte Offerte muß hiernach mit der Bedingung ange-

nommen werden. Wird die Bedingung abgelehnt, so ist die ganze Offerte ab-gelehnt (R.G. 28 S. 320).

Amn.52. z/) In dem Erbitten einer Frist liegt nicht eine Ablehnung. Es liegt

darin nicht die Erklärung, daß man sich innerhalb der Frist nicht entschließenkönnte, sondern nur, daß man den Wnnsch habe, sich die Sache noch länger zuüberlegen. Wird der Wunsch abgelehnt, so kann die Frist durch rechtzeitige An-nahmccrkläruug noch immer gewahrt werden. Doch können die Umstände andersliegen.

Anm.53. <5) Die Annahme mit Modifikationen bedeutet definitive Ablehnung.

Es geht nicht an, daß nachträglich die Einschränkung zurückgenommen wird. Diesauch dann nicht, wenn die Frist zur Annahmccrkläruug uoch läuft. Der Z 150 B.G.B,gilt auch für den Fall der befristeten Annahmccrklärnng des Z 148 B.G.B. Früherwar dies zweifelhaft und das Reichsgericht (Urtheil vom 24. April 1892 in SeusfcrtsArchiv 48 S. 14) hatte den Fall anders entschieden.Aiim.si. e) Die Annahmcerklärung mit Modifikationen bedeutet aber auch eineneue Offerte. Für sie gilt iu dieser Hinsicht dasselbe, wie von der verspäteten An-nahme (vergl. oben Anm. 48). Vorausgesetzt ist dabei, daß die Beschränkungen derAnnahmcerklärung bestimmt genug sind, um in Verbindung mit dem ursprünglichenAntrage als Grundlage für einen Vertragsschluß zu dienen (Cosack, Bürg. Recht IS. 168.) So ist z. B. die Erklärung:Ich nehme an, aber nur zu niedrigerem Preise"keine ueue Offerte, sondern nur eine Ablehnung.

«. K 151 B.G.B.

Anm.55. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zu Stande, ohne daß die

Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solcheErklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sieverzichtet hat. ?er Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nachdein aus dein Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.