Exkurs zu Z 374. 1273-
und der Verkäufer sie ihm wörtlich anbietet: ferner dann, wenn der Käuferbei der Erfüllung mitzuwirken, z. B, die Waare abzuholen oder eine Ab-sonderungsordcr zu ertheilen hat, und der Verkäufer ihm die Waarewörtlich anbietet oder ihn zu der ihm obliegenden Leistung anffordcn;endlich danu, wenn der Käufer seine Mitwirkuttgshaudlung an einem be-stimmten Tage zu bewirken, z. B. die Waare an einem bestimmten Tageabzuholen hat und dies nntcrlüßt.
Selbstverständlich ist, daß der Verkäufer in allen Fällen, in denen erAnm. 5.die Waare nicht realiter anbietet, auch im Stande sein mnß, die Waare zuliesern. Denn das gehört ja zum Annahmcvcrzug des Käufers, uud dieserist ja, wenn die Waare nicht geliefert wird, das mindeste, was zur Fälligkeildes Kaufpreises erforderlich ist. Ueber die Frage, wauu auzuuehmcn ist,daß der Verkäufer im Stande ist, die Waare zu liefern, insbesondere ob erdie Waare im Besitze haben musz nnd in wie weit es genügt, das; er sievon andern Personen zn fordern berechtigt ist, s. Anm, 12 zu Z 373.
Die Zahlung muß er unterlassen haben, wenigstens bezieht sich ans diesen Anm. ».Fall nur unsere Erörterung. Ueber dcu Fall, daß der Käufer Sicherheit zugeben hat (Wechsel, Pfänder, Bürgen), und hiermit im Verzug ist, s.unten Anm. 102). Ist der ganze Kaufpreis fällig, und will derKäufer nur einen Theil zahlen, oder will er überhaupt wenigerzahlen als fällig ist, so genügt dies als Voraussetzung dcS Verzuges. DeuuTheillcistuugcn braucht sich der Gläubiger nicht gefalle» zu lassen (Z2L6B.G.B.).Das wird besonders praktisch, wenn der Käufer aus irgend einem Grundeeinen Abzug macht, sei es, indem er Preisminderung geltend macht, oderdie Bewilligung eines Dekorts behauptet oder einen Schadenscrsatzansprucheomxensanclo geltend macht u. s. w. Freilich muß überall schuldhafte Zurück-haltung des Thcilbctragcs vorliegen (vergl. unten Anm. 10). Sendet derKäufer z. B. den geforderten Kaufpreis im großen und ganzen, macht abereinen Abzug uud bittet, ihm denselben zu gewähren, so kann nicht sofortvon: Verzüge gesprochen werden, solange der Känfer zwar keinen Anspruchhat, aber doch immerhin die Aimahme hegen konnte, es werde ihm der Ver-käufer die Reduktion gewähren. Beim Abzüge des Portos und der Nicht-einsendung des Bestellgeldes greift ferner Z 320 Abs. 2 B.G.B, überallPlatz. Dort ist bestimmt, daß, wenn ein Theil der Leistung bewirkt ist, dieGegenleistung insoweit nicht verweigert werden kann, als die Verweigerungnach den Umständen, insbesondere wegen vcrhältnißmäßiger Geringfügigkeildes rückständigen Theiles, gegen Treu uud Glauben verstoßen würde. Das-selbe muß für die Frage des Verzugs allgemein gelten, und zwar auch,dann, wenn noch kein Theil der Leistung bewirkt ist. Ueber den Fall, daßciu Theil des Kaufpreises gezahlt uud angenommen wird, mit dem Restaber der Verzug eintritt, f. unten Anm. 103 ffg.
77) Untcrlasscil muß er die Zahlung haben. Zahlt er, wenn auch unter Anm. s.Protest oder Vorbehalt, so liegt kciu Verzug vor? bloße Meinungs-verschiedenheiten begründen ihn nicht (Bolze 13 Nr. 436). Der Gläubigerbraucht ja die unter ungerechtfertigten Vorbehalten gemachte Zahlung nichtanzunehmen. Wie dies nach früherem Recht angenommen wurde (Dernburg ,Preußisches Privatrecht II Z 92 a. E.), so liegt kein Grund vor, für dasneue Recht etwas anderes anzunehmen.
öS) Schuldhaft muß der Käufer die Zahlung unterlassen haben. Dazu gehört, Anm. is.daß die Zahlung unterblieben ist auf Gruud von Umständen, die er zu ver-treten hat. Doch hat, wie hier sofort bemerkt werden mnß, der Verkäufernicht zu beweisen, daß solche Umstände vorliegen, vielmehr ist es Sache des