Handelskauf, Z 379.
1387
Verfügung kann der Verkauf auch ohne die Voraussetzung des Z 379 erfolgen(vergl. die folgende Anm. 21).7) Keinesfalls darf der Verkauf erfolgen beim Widerspruch des Verkäufers (R.O.H. 18A»m.2l.S. 230), weil die Vorschriften des Z 379 lediglich im Interesse des Verkäufersgegeben sind (R.G. 17 S. 63; 43 S. 3t, 35; O.G. Wien bei Adler u. ClemensNr. 186). Ein trotzdem erfolgter Verkauf hebt das Wandluugsrecht und das Rechtmangelfreie Waare zu verlangen (nicht auch das Preisminderungsrccht) auf undverpflichtet zum Schadensersatz. Doch kann der Prozcßrichter im Wege der einst-weiligen Verfügung nach freiem durch die Voraussetzungen des Z 379 Abs. 2nicht eingeengten Ermessen den Vcrkaus auch in anderen Fällen anordnen, also be-sonders anch gegen den Widerspruch des Verkäufers. Hier sollte ebennur der Selbsthilseuothverkauf geregelt, an feste Grenzen und Formen geknüpftwerden.
6) Mit Zustimmung des Verkäufers darf auch der freihändige Verkauf erfolgen Anm. 22.Zustimmung kann unter besonderen Umständen schon in dem Schweigen ans die An-kündigung des Käufers liegen (vergl. Bolze 12 Nr. 390).
Für die Ausführung des Selbsthilscvcrkaufs kann der Käufer Provision fordern, Anm.ss.da die Voraussetzungen des Z 354 Platz greifen (Dienstleistung eines Kaufmannsfür einen Andern). Vergl. Bolze 11 Nr. 474, wo sogar für die Besorgung desPfandverkaufs nach dem früheren Art. 311 Provision zugebilligt wird. Auf diesenProvisionsanspruch greift die Verjährung des Z 477 B.G.B, nicht Platz (R.G. 38S. 13).
Zusatz 1. Der Käufer hat mich schon vor der Annahme der Waare eine Pflicht gegenüber Anm. s«.5cm Verkäufer, nämlich bei äußerlich erkennbaren Mängeln. Er darf das Gut in solchem Fallenicht annehmen und die Fracht bezahle», ohne vor der Annahme die Mängel durch amtlich be-stellte Sachverständige festzustellen, weil sonst nach Z 438 Abs. 1 die Ansprüche an den Fracht-führer erlöschen (R.O.H. 6 S. 107; Litthauer Aum e zu 8 379).
Znsatz 2. Der Käufer hat aber, wenn er die Waare dem Verkänfer zur Verfügung stellt, Anm.25.gleichwohl das Znrückbehaltnngsrecht wegen der Rückzahlung des Kaufpreises und der Fracht-auslagen u. s. w., nämlich auf Grund des K 369 H.G.B. (Anm. 44 zu Z 369; vergl. R.G. 43S. 39).
Znsatz 3. Platzgcschiiftc und einseitige Handelskäufe. Der vorliegende Paragraph bezieht Anm.ss.-sich auf Ucbersendungsgeschüfte und zwar auf solche, welche zweiseitige Handelskäufe sind. AufPlatzgeschäfte und auf einseitige Handelskäufe findet der Paragraph keine Anwendung, auch uichtAbs. 1. Denn auch diese Vorschrift ist exceptionell, insofern als sie den Käufer für verpflichteterklärt, fremde Waare auch ohne Deckung für die Kosten einstweilen zu verwahren, nnd überdiesist gerade die Rücksicht auf den entfernten Geschäftsfreund der Grund der Bestimmung. Judessenwird man auf Grund von Treu und Glauben im Handelsverkehr aucb bei Platzgeschäften undbei einseitigen Handelsverküufcn annehmen müssen, daß der Käufer die Waare nicht preisgebendarf, ehe der Verkäufer in der Lage ist, schützend einzugreifen. (Bolze 15 Nr. 371.) In welcherWeise aber der Käufer sich der einstweiligen Schutzpflicht sür die Waare entledigt, das ist beidem Platzgcschäst und bei dem einseitigen Handelskauf Sache feines Ermessens. Es kann ihmnicht die Pflicht auferlegt werden, gerade für Verwahrung zu sorgen, auch die Zurückscnduugder Waare muß ihm gestattet sein, am allerwenigsten kann ihm die Verwahrung auf eigenesKostenrisiko zugcmuthet werden.
Das Nokhverkaufsrccht findet beim Platzgeschäft und beim einseitigen Handelskauf nicht Anm.s?.Anwendung, es kann hier nur auf Gruud einer vom Prozcßrichter zu erlassenden einstweiligenVerfügung gegeben werden. (Vergl. oben Anm. 2V u. 21.)
Zusatz 4. Ans die Zusendung unbestellter Waare wendet Puchelt (Anm. 2 zu Art. 348) Anm.ss.den Paragraphen analog an: jedoch mit Unrecht. Unbestellte Waare braucht der Adressat nichtanzunehmen und mit der Zurückweisung derselben wird er von jeder Haftbarkeit frei. Hat er siein Empfang genommen und will er sie nicht behalten, so kann er sie zurücksenden. Er ist keineswegs