über die Führung des Handelsregisters,
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Firma als die Hauptniederlassung haben, sowie die Vermerke über das Vvrhandcusciu einerHauptniederlassung ihren Platz.
3. In Spalte 3 sind der Name, Vorname, Stand und Wohnort des Einzclkansmannsoder der persönlich haftenden Gesellschafter anzngebcn.
4. Die Spalte 4 dient zur Aufnahme aller die Prokura betreffenden Eintragungen; Name,Vorname und Wohnort der Prokuristen sind anzugeben.
5. In Spalte 5 sind die der Eintragung uutcrliegcuden Rechtsverhältnisse bei Einzclkanf-lcutcn, z. B. die Eröffnung des Konkurses sowie das Erlöschen ihrer Firma einzutragen.
Ebcndort ist bei dem Erwerbe eines Handelsgeschäfts durch einen Eiiizcltaufinauu imFalle der Fortführung der bisherigen Firma eine von den Vorschriften des Z 25 Abs. 1 desHandelsgesetzbuchs abweichende Vereinbarung einzutragen.
6. In Spalte K ist zunächst zn vermerken, ob die eingetragene Gesellschaft eine offeneHaudelsgcfcllschaft oder eine Kommanditgesellschaft ist.
Sodann sind hier die der Eintragung unterliegenden Rechtsverhältnisse bei den genanntenGesellschaften, z. B. der Zeitpunkt ihres Beginns, die Eröffnung des Konkurses, die Auslösungund Fortsetzung, das Erlöschen der Firma, der Eintritt und das Ausscheiden der Gesellschafternsowie die in Z 125 Abs. 4 des Handclgesctzbnchs erwähnten, die Vertretungsmacht der Gesell-schafter betreffenden Verhältnisse uud bei Kommanditgesellschaften der Name, Vorname, Standnnd Wohnort der Kommanditisten uud der Betrag der Einlage eines jeden von ihnen nebst dendarauf sich beziehenden Aenderungen einzutragen. Die Auflösung von Gesellschaft ist in dieserSpalte anch dann zu vermerken, wenn gleichzeitig ein Einzclkansmann als neuer Inhaber derFirma eingetragen wird.
In Spalte 6 ist ferner bei dem Erwerb eines Handelsgeschäfts dnrch eine offene Handels-gesellschaft oder durch eine Kommanditgesellschaft im Falle der Fortführnng der bisherigen Firma einevon den Vorschriften des Z 25 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs abweichende Vereinbarung und beiEintritt eines persönlich, haftenden Gesellschafters oder eines Kommauditisteu in das Gcschästeines Einzelkausmanns im Falle der Fortführung der bisherigen Firma eine von den Vorschriftendes ß 28 Abs. 1 des Handclsetzgcbuchs abweichende Vereinbarung einzutragen.
In dieselbe Spalte sind die Personen der Liquidatoren unter der Bezeichnung als solcheund unter Angabe des Namens, Vornamens, Standes nnd Wohnorts, die Bcstiminnng, daß sieeinzeln handeln können, sowie die hierauf oder auf ihre Personen sich beziehenden Aenderungeneinzutragen.
7. Die Spalte 7 ist zur Aufnahme der Verweisung auf die Rcgisterakten, zur Angabe desTages der Eintragung und sür die Nutcrschrift des Gerichtsschrcibcrs bestimmt.
8. Die Spalte 8 dieut auch zu etwaigen Verweisungen ans spätere Eintragungen. DenVermerken in dieser Spalte ist, wenn in keiner anderen Spalte gleichzeitig eine Eintragungersolgt, das Datum uud die Unterschrift des Gerichtsschrcibcrs beizufügen.
H 30. Wird bei den, Eintritt eines persönlich hastenden Gesellschafters oder eines Kom-manditisten in das Geschäft eines Einzclkanfmanns oder bei dem Eintritt eines Gesellschafters ineine bestehende Gesellschaft die bisherige Firma nicht fortgeführt, so ist der Eintritt im Registerbei der bisherigen Firma zu vermerken. Ebcndort ist gegebenen Falls eine von den Vorschriftendes 8 28 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs abweichende Vereinbarung einzutragen.
Bei der neuen Firma ist der Eintritt in Spalte 6 des Registers zu vermerken.
An der bisherigen Stelle ist ans die nene Stelle nnd an dieser aus die bisherige Stellein der Spalte „Bemerkungen" zu verweisen.
H 31. Geht die Firma eines Eiuzelkaufmauus, einer offenen Handelsgesellschaft odereiner Kommanditgesellschaft ans eine Handelsgesellschaft anderer Art oder aus eine juristischePerson über, so ist die Firma in der Abtheilung ^ des Registers zu löschen und in die Ab-theilung L des Registers einzutragen.
An der bisherigen St?lle ist auf die neue Stelle und an dieser aus die bisherige Stellein der Spalte „Bemerkungen" zn verweisen.