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2 (1900) Enthaltend Buch 3 (Handelsgeschäfte; §§ 343 - 473)
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1606
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Verfügung des Preußischen Justizministers

III. Abtheilung L des Registers.

H 32. 1. Die Spalten 1, 2 der Abtheilung S sind zu denselben Eintragungen wie dieSpalten 1, 2 der Abtheilung ^ zu verwenden.

2. In Spalte 3 sind der Gegenstand des Unternehmens und die daranf sich beziehendenAenderungen anzugeben.

3. In Spalte 4 ist bei Aktiengesellschaften und bei Kommanditgesellschaften auf Aktien dieHöhe des Grundkapitals, bei Gefellschaften mit beschrankter Haftung die Höhe des Stammkapitalsanzugeben. Ebendort sind die Erhöhung oder die Herabsetzung des Grund- oder Stammkapitalsund, soweit die Eintragung der darauf gerichteten Beschlüsse gesetzlich vorgeschrieben ist, auch dieseeinzutragen.

4. In Spalte 5 sind bei Aktiengesellschaften und juristischen Personen die Mitglieder desVorstandes und deren Stellverrcter, bei Kommanditgesellschaften ans Aktien die persönlich haftendenGesellschafter, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer und deren Stellver-treter mit Namen, Vornamen, Stand und Wohnort einzutragen. Ebcndort und in gleicherWeise sind die Liquidatoren unter der Bezeichnung als solche einzutragen.

. 5. Die Spalte 6 dient zur Aufnahme aller die Prokura betreffenden Eintragungen; Name,Vorname und Wohnort der Prokuristen sind anzugeben.

6. In Spalte 7 sind einzutragen:

a.) die Art der eingetragenen Gesellschaft oder juristischen Person;

b) der Tag der Feststellung oder des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags;

e) die besonderen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung über dieZeitdauer der Gesellschaft oder des Unternehmens;

ä) die Bestimmnngen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung, welche die Befugnißder Mitglieder des Vorstandes, der persönlich haftenden Gesellschafter, der Geschäfts-führer oder der Liquidatoren zur Vertretung der Gesellschaft oder juristischenPerson abweichend von den gesetzlichen Vorschriften regeln;

e) die bei der Bestellung der Liquidatoren über ihre Vertretuugsbcsugniß getroffenenBestimmungen, soweit diese von den gesetzlichen Vorschriften oder von den Be-stimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung abweichen;

t°) jede Aenderung in den Personen des Vorstandes, der persönlich haftenden Gesell-schafter, der Geschäftsführer oder Liquidatoren sowie jede Aenderung oder Be-endigung der Vertretungsbefngniß eine dieser Personen, bei Aktiengesellschaftenaußerdem die von dem Aufsichtsrath auf Grund des Z 232 Abs. 2 Satz 2 desHandelsgesetzbuchs getroffenen Anordnungen;

g-) jede Ncndcrnng des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung, soweit sie nicht die inden Spalten 2 bis 4 eingetragenen Angaben betrifft. Bei der Eintragung genügt,soweit nickt die Abänderung der einzutragenden Angaben betrifft, eine allgemeineBezeichnung des Gegenstandes der Aenderung; dabei ist in der SpalteBemerkungen"auf die bei dem Gericht eingereichten Urkunden sowie auf die Stelle der Rcgistcr-akten, wo die Urkuudeu sich befinden, zu verweisen.

7. In Spalte 8 sind einzutragen:

die Auflösung;

die Eröffnung, Einstellung und Anfhcbnng des Konkurses sowie die Aufhebung des

Erösfunngsbeschlusses;die Fortsetzung der Gesellschaft;

die Beschlüsse über den Ausschluß der Liquidation in den Fällen der §z 304, 306

des Handelsgesetzbuchs;die Nichtigkeit der Gesellschaft;das Erlöschen der Firma.

8. Die Verwendung der Spalten 9 und 10 richtet sich nach den Vorschriften über dieBenutzung der Spalten 7 und 8 der Abtheilung