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Vom Menschen : Versuch einer geistwissenschaftlichen Anthropologie / Werner Sombart
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werker zu diesem Volke, dem wir nun auch seinen Namen geben können,indem wir es Grundvolk taufen. Dieses Grundvolk wurde, wie wirsehen werden, der Gegenstand einer besonderen Volkskunde.

B. Die Besonderheiten der drei Volkheiten

I

Das Staatsvolk ist das einzige der drei Volkheiten, das eine realegeistige Einheit darstellt, weil es das einzige ist, das einen Verband bildet,das heißt von einem geistigen Band zusammengehalten, zu einer sinnvollenGanzheit zusammengefügt wird. Der Verband, der das Staatsvolk zur Ein-heit macht, ist der Staat.

Damit hat das Staatsvolk Personcharakter, denn es hat ein geistigesZentrum.

Damit hat es auch ein einheitliches Bewußtsein (wenn man schon dasdumme Wort gebrauchen will) hat einen einheitlichen Willen: beide sind inder nationalen Idee zusammengefaßt, deren Träger das Staatsvolk ist.

Dieses einheitliche Bewußtsein, das wir auch den Geist des Staatsvolksnennen können, ist der Nationalgeist, das ist der Inbegriff von Normenunter denen es steht, sind die ihm aufgegebenen Ideen, sind seine Ideale,ausgedrückt und ausgesprochen von seinen führenden Geistern.

Der Nationalgeist ist unabhängig von der sprachlichen und ethnischenBeschaffenheit des Staatsvolks. Er ist oft besonders stark gewesen inGruppen, die sprachlich und ethnisch sehr wenig einheitlich waren. Mandenke an Rom oder Preußen oder Großbritannien. Das macht: er stammtnicht aus dem Volke, sondern wird diesem aufgedrungen.

Von der Beschaffenheit des Staatsvolks hängt dagegen mancherleianderes ab:

Die Stoßkraft, die der Staat nach außen übt: das Staatsvolk liefert dieKrieger, von deren Menge und Art die politische Macht des Staates nichtunwesentlich mitbestimmt wird; ferner die kulturelle Größe der Nation,denn diese wird gebildet durch die Kraft und die Fülle der schöpferischenGenien, die sich im Schoße des Staatsvolks zufällig vorfinden; endlich dieStruktur, das Gefüge des Staates, worunter ich die gesellschaftliche Fär-bung der Verfassungen verstehe.

Unsere Staatslehre steckt immer noch in ihren Anfängen und hat seitAristoteles eigentlich keine Fortschritte gemacht. Sonst hätte sielängst feststellen müssen, daß die Struktur der Staaten nicht nach denformellen Verfassungen bestimmt wird (was sie jetzt einzusehen begonnenhat), aber auch nicht nach der Beschaffenheit der Machthaber an sich, son-