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VI. Hygieine.
Specialisten in der Gewerbehygieine lernen wir in Ernst v. Bibrakennen (1806—1878), der sich namentlich als Chemiker auszeichneteund mit einer Abhandlung: „Die Krankheiten der Arbeiterin den Phosphorzündholzfabriken" (1847) gleichzeitig zweiPreise erhielt.
Hermann Eulenberg (geb. 1814) war lange Jahre hindurchChefredakteur der von Casper begründeten „Vierteljahresschriftfür gerichtliche Medizin und öffentliches Sanitätswesen"und ist einer der fruchtbarsten Schriftsteller ans hygieinischem Ge-biete. Wir nennen sein „Handbuch der Gewerbe-Hygieineaus experimenteller Grundlage" (1876), sein „Handbuchdes öffentlichen Gesundheitswesens" (1881) und seine„Schulgesnudheitslehre". — Hermann Wasserfuhr (1823—1897) konute lange Jahre hindurch seine hygieinischen Kenntnisseim Dienste der Reichslande verwerten, nachdem er schou vorherMitgründer der Deutschen Vierteljahresschrift für öffentliche Ge-sundheitspflege gewesen war. Seine meisten Abhandlungen hattenden Zweck, die Gesundheitsverhältnisse seines engereu Wirkungs-kreises zu verbessern. Darüber hinaus gehen seine Arbeiten „Überdie allgemeine Leichenschau", „Die Ausbreitung derCholera aus dem Auslande nach Deutschland " nnd „Dieneuere Entwickelung der Hygieiue iu Frankreich ". Ein bisan sein Lebensende ungemein fleißiger Mann, hatte er großen Ein-fluß auf die Forteutwickelung seiner Specialwissenschaft, als derenBesten einer er immer genannt werden wird. — Friedrich EmilSander (1833—1878) ist Mitbegründer des „Deutschen Ver-eines für öffentliche Gesundheitspflege." Er war eingenauer Kenner der englischen Sauitätsgesetzgebung, schrieb ein„Handbuch der öffentlichen Gesundheitspflege" und studiertedie Abhängigkeit der Cholera vom Bodeu und vom Grundwasser,sowie von socialen und Bevölkernngsverhältnissen. Seine Arbeit„Über Geschichte, Statistik, Bau uud Einrichtung derKrankenhäuser" hat seinen Namen weithin bekannt gemacht, sodaß er den ehrenvollen Ruf als Direktor des allgemeinen Kranken-hauses in Hamburg bekam, welcher Stelle er aber nach kurzer Zeitdurch den Tod entrissen wurde. — Josef v. Kerschensteiner