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VI. Hygieine,
kontrollieren, ebenso wie die Körperhaltung der einzelnen Schüler.Es wird ihm auch zur Pflicht gemacht, den Lehrplan zu revidieren,damit eine Überbürdung der Schüler vermieden wird. Jede an-steckende Krankheit eines Schulkindes mnß dem Schularzte mit-geteilt werden. Er darf das Kind erst dann wieder zum Unter-richt zulassen, wenn er sich überzeugt hat, daß dasselbe völliggenesen ist und daß dessen Gebranchsgegenstünde gründlich desin-fiziert sind. Ist der vierte Teil der Schüler einer Klasse voneiner epidemischen Krankheit ergriffen, so muß die Schule geschlossenwerdeu. Über alle hygieiuischeu Vorkommnisse, sowie über die Ver-änderungen der Augen der Schiller ist ein Journal zu führen,welches alljährlich einmal dem Regiernugs-Schularzt übergeben wird.Die Berichte der Regierungs-Schulärzte gehen an den Reichsschul-arzt, welcher daraus einen Überblick über die Schulhygieine desReiches veröffentlicht.
Dresden stellte 1891, Leipzig 1892 einen Schularzt au,später wurdeu solche ernannt in Wiesbaden , Königsberg,Nürnberg, Darmstadt und Frankfurt am Main . Überall sinddie Schulärzte städtische Beamte und haben kein Recht, in die Be-fugnisse der Staatsorgane hinüberzugreifen. Leipzig hat bei seinen67 000 Volksschülern 15 Schulärzte mit je 500 Mark Gehalt, inNürnberg beträgt der Gehalt 600 Mark, in Frankfurt a. M.1000 Mark. Nur in Wiesbaden ist die Zahl der zu untersuchendenKinder auf 1100—1500 festgesetzt, in den übrigen Städten werdendiese Zahlen wesentlich überschritten. Während allerorten die Be-handlung der kraukett Kinder ausgeschlossen ist, verlangt der bekannteHygieiniker Petruschky, daß neben den Armenärzten auch Spe-cialisten zur Behandlung der Augen-, Ohren-, Nerven- undchirurgischen Krankheiten beigezogen würden. Dagegen hat Scheeleaus den verschiedensten Gründen mit Recht Stellung genommen.In Boston ist die Einrichtung getroffen worden, daß jeden Morgenalle auf Krankheit verdächtigen Schüler ärztlich untersucht werden;auf diese Weise konnte man unter etwa 15 000 verdächtigen Schul-kindern 437 als mit Infektionskrankheiten behaftet vom weiterenBesuch der Schule zurückhalteu. Überblickt man das Gesagte, soergiebt sich, daß die Eruenuuug vou Schulärzten mit genauer Dienst-