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VI. Hygieine.
geschlagen haben, hat keine befriedigenden Resultate ergeben. ZumNachweis des Milchzuckers bedient man sich der bekannten Fehling-schen Lösung. Die amtliche Milchnntersuchung ist vom hygieinischenStandpunkte aus sehr notwendig, denn es können durch dieselbeuicht nur Verfälschungen der Milch (Zusatz von Wasser) nach-gewiesen werden, sondern unter Umständen gelingt es auch, Milch,die in Gärung oder Fäulnis übergegangen ist, vom Markte zuentfernen. Leider sind die von den Unterbeamten ausführbarenMethoden nicht absolut zuverlässig, so daß in strittigen Fällendie Zuflucht zu einer chemischen Analyse genommen werden mnsz,deren Durchführung aber mit Zeitverlust verbunden ist und großeKosten macht. Bieth, Soxhlet, Wittmock haben die Grnndsätzefür eine rationelle Milchuntersuchung dahin zusammengefaßt, daßdas specifische Gewicht mit einem amtlich geprüften Aräometerunter Berücksichtigung der beigegebenen Temperaturkorrektionstabellezu bestimmen und jede Milch als verdächtig zurückzuweisen undgenauerer chemischen Analyse zu unterwerfen ist, deren specifischesGewicht außerhalb der normalen, zwischen 1029 und 1033 ge-legenen Grenzen sich bewegt. Der Beamte muß die Verhältnissekennen, unter denen das Milchvieh in seinem Bezirke gehalten wirdund auch deu Milchzwischenhandel soweit beobachtet haben, daß erdie Personalien der in Frage kommenden Händler kennt. Die zurUntersuchung gebrauchten Instrumente müssen nach einem Jahrerektifiziert werden; in zweifelhaften Fällen ist eine Stallprobe zumachen. Eine Verurteilung darf nur dann erfolgen, wenn derunzweifelhafte Beweis der dolosen Behandlung gelungen ist, weileine Verurteilung Unschuldiger uusichere Zustände erzeugen würde.— Die Butter wird meist uur auf fremde Beimischungen unter-sucht (Talg, Schweineschmalz, Palmöl). Damit von Unkundigendieselbe uicht mit der Margarine verwechselt wird, wurde dieBestimmung getroffen, daß Letztere in Gefäßen verschickt und ab-gegeben werden muß, auf welchen genan die Bezeichnung „Mar-garine" zu lesen ist. Die Verfälschungen des Käses sind meistnur durch harmlose Färbemittel herbeigeführt; bleihaltige Stanniol-umhüllnngen sind gesetzlich verboten. Die Prüfung des Mehlesauf Mutterkorn haben Böttger und Hoffmann in einwandsfreier