Bauhygieinc.
229
noch zurückkommen, sowie auf die Beleuchtung durch Tageslichtdurch eine genügende Anzahl großer Fenster. Was die Hygieinehierin geleistet hat, sieht man in den Großstädten sowohl, wie inden Arbeiterquartieren. Die unheimlichen Hütten, in denen dieeinzelnen Familien nur je ein Zimmer zur Verfügung hatten, ver-schwinden mehr und mehr, die siusteru, feuchteu Gassen werden ge-öffnet, so daß Licht und Luft eindringen kann, die Straßen müsseneine gewisse Breite haben, damit nicht ein Haus dem anderen dasLicht wegnimmt. Bäume sind allerorten gepflanzt nnd mitten inden Städten finden sich gärtnerische Anlagen — „die Lungender Städte". Große Fabriken haben für ihre Arbeiter Häusererrichtet, die allen Ansprüchen der Hygieine Rechnung tragen, sogarein kleines Gärtchen vor dem Hause macht einen freundlichem undwohlhabenden Eindruck, In den Vorstädten mehren sich die Ein-familienhäuser, die dem von des Tages Last ermüdeten Großstädterein freundliches Heim gewähren. Aber nicht allein die Großstädteverändern ihr Aussehen, indem im Centrum nur die Geschäfts-räume, an der Peripherie die Wohnräume sich befinden, auch inden kleineren Städten zeigen sich die Früchte der hygieinischenForschung. Lust und Licht ist die Parole, welche von allen Seitenerschallt und von allen Seiten eifrigst befolgt wird.
Auf der III. Versammlung des deutsche» Vereines süröffentliche Gesundheitspflege zu Müuchen wurde eine Reihe vonThesen aufgestellt, welche die diesbezüglichen Anforderungen derHygieine präcisieren: In die Körperschaft, welche die Neuanlagevon Stadtteilen zu beraten hat, gehört ein stimmberechtigter Arzt.Alle Bauten, mögen sie von Privaten oder vom Staat oder vonder Gemeinde aufgeführt werden, müssen den hygieinischen An-forderungen entsprechen; auf keinem Grundstück dürfen in den be-bauten Quartieren Gewerbe ausgeübt werden, welche durch lärmendeGeräusche, Stauberzeugung, giftige Gase das Wohlbefinden der Um-gebung stören: der Boden ist vor Beginn des Baues genau zuuntersuchen und zu entwässern; Anschluß an die allgemeine Ent-wässerungsanlage ist geboten; Senkgruben sind unter allen Umständenzu vermeiden, jedes Haus oder noch mehr jede Wohnung muß andie Wasserleitung angeschlossen werden. Ein Neubau dars nur