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Geschichte der organischen Naturwissenschaften im neunzehnten Jahrhundert : Medizin und deren Hilfswissenschaften, Zoologie und Botanik / von Franz Carl Müller
Entstehung
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534 X. Geistes- und Nervenkrankheiten und gerichtliche Medizin,

einemAusführlichen Handbuch der gerichtlichen Medizin",welches 6 Bände nmfaßt und sich im ersten Band über die Ge-schichte des Faches in ausführlicher Weise verbreitet. Die beidenBerliner Johann L. Casper (17961864) uud Carl Liman (18181891) haben uns ein Handbuch hinterlassen, welches sichdurch die vorzüglich ausgewählte Kasuistik auszeichnet nnd eineReihe von Originalgutachten der Verfasser enthätt. Liman setztees auch durch, daß in Berlin der Staatsarzneikunde ein eigenesInstitut erbaut wurde, übrigens das einzige, welches zur Zeit inDeutschland existiert. Im Jahre 1881 erschien dasLehrbuchder gerichtlichen Medizin" von Josef v. Maschka (18201899), welches von keinem der späteren überflügelt wurde, auchnicht vou dem gleichnamigen Werke von Eduard v. Hofmann(18371897), das nicht nur mehr Auflagen erlebte, sondern auchin fremde Sprachen übersetzt wurde. Kurz vor seinem Tode ver-faßte Hofmann noch einenAtlas der gerichtlichen Medizin",desseu Herausgabe er nicht mehr erleben sollte. Dieses Werk istdas beste, was die Litteratur aus diesem Gebiete bisher hervor-gebracht hat. Von großer Bedeutuug sind auchFriedreichsBlätter für gerichtliche Medizin" (seit 1849) undEulen-bergs Vierteljahrsschrift für gerichtliche Medizin undöffentliches Sanitätsweseu (seit 1852), in welchen beidenWerken die Erfahrungen der letzten SO Jahre zusammengetragensind. Unter den außerdeutschen Gerichtsmedizinern ist besondersAmbrvise A. Tardieu (18181879) zu nennen; er führte dievon Orfila gegründeten^nnales ä'H^Aiens r-ukli^us stäs msclsoins legale" fort und fungierte in den vielen inter-essanten Prozessen, wie sie die Großstadt Paris lieferte, als Gut-achter, wodurch seine große schriftstellerische Thätigkeit sich erklärt.Zurückzusühreu sind alle die verschiedenen Hand- und Lehrbücherauf das im Jahre 1779 erschieneneSystem einer vollstän-digen Medizinal-Polizey" von Peter Frank.

Aus der gerichtlichen Medizin schälten sich zwei Disciplinenim Laufe der Jahrzehute ab, die eine, die Psychiatrie, welche an-fänglich wenigstens in ihren Äußerungen in toro noch ganz zurStaatsarzneiknnde gerechnet wurde, und die andere, die Hygieine,