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Verkehr, der im Jahre 1892 auf Grundlage der Verhältnissefestgesetzt worden war, wie sie vor der Erbauung der Schnell-dampfer bestanden hatten. Gegenüber den Anteilen der übrigenLinien, insbesondere dem Anteil der holländischen Linie, er-schien der Hamburger Linie ihr Anteil nunmehr zu gering.Auf der anderen Leite wünschte der Norddeutsche Lloyd eineAufhebung der sogenannten Tonnageklausel. Das Resultat warnach langen Verhandlungen Anfang 1899 ein Kompromiß. Eswurde eine Verlängerung des Vertrages auf fünf Jahre ge-schlossen unter Erhöhung des Gstwärts-Anteils der Packet-fahrt und unter Abschaffung der Tonnageklausel. Die Anteilestellten sich nunmehr von Anfang 1899 ab wie folgt:
westwärts: ostwärts:
Packetfahrt.30,71°/° 26,47°/»
Holland-Amerika Linie 9,78°/» iz,Z2°/»Norddeutscher Lloyd . 44 , 14 °/» 4 i,ZZ°/°
Red Ltar Line. . . . 15,Z7°/« 18,68°/»
Die neue Festsetzung der Anteile hatte also der Packet-fahrt einen Fortschritt gebracht, für die weitere Entwickelungallerdings durch die Aufhebung der Tonnageklausel einHindernis.
Das nächste bedeutsame Ereignis in der Entwicklungder Vertragsbeziehungen unter den transatlantischen Linienwar die Bildung des sogenannten »Morgan-Trust" undder Abschluß der Interessengemeinschaft der deutschen Linienmit ihm.