V.
Der Morgan-Trust.
Für zwei von den drei großen Zweigen des transatlantischenReedereigeschäfts, für denIwischendecksverkehr und den Fracht-verkehr, haben die Pool-Verträge durch mehr als zwei Jahrzehnteeine erfolgreiche Regelung geschaffen, die vor allen Dingen dieerste Voraussetzung für eine Rentabilität gab, nämlich dieVerhinderung einer Vergeudung von Material. Die Gewißheit,durch stärkere Einstellung von Schiffsmaterial nur dann einenVorteil erzielen zu können, wenn es sich um eine planmäßige Vor-bereitung und Schaffung einer Begründung für in der Zukunftzu stellende höhere Ansprüche an die respektiven Pool-Anteilehandelte, veranlaßte zumeist zur Verwendung einer möglichstbeschränkten, in ihrer Eigenart aber möglichst ertragfähigenMenge von Schiffsraum.
Anders stand es mit dem dritten Zweig des transatlantischenReedereigeschäfts, mit dem Kajütsverkehr. Für den Kajüts-verkehr haben die Verträge unter den Linien immer nur eineRegulierung der Preise vorgesehen und ihre Abstufung je nachder Güte der betreffenden Dampfer. Man ist aber nicht zueiner quotenmäßigen Verteilung des Geschäfts, nicht zu einemKajütspool gekommen, so oft er auch angestrebt wurde. Infolge-dessen führte das Streben der Gesellschaften, einander in der