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Die Währungsfrage : gemeinfaßlich dargestellt / von Karl Helfferich
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hültnis von 1 : 21 unannehmbar, weil dies die Beseitigung des Wertver-hältnisses von 1:15'/2 herbeiführen würde, welches meiner Überzeugungnach allein die Möglichkeit einer vollen Durchführung des Bimetallismusgewähren würde. Das ist mein prinzipieller Standpunkt."Praktisch haben wir es also nur mit einer Doppelwährung auf Grundlageeines Wertverhältnisses von 1: 15.s zwischen Silber und Gold zu thun.

gi?ngde°V-r- 6) Dle Durchführbarkeit des B i IN e ta l l is IN u s.bfch-n'Ad' Der Bimetallismus steht und füllt mit der Möglichkeit, das Wert-und Silber. Verhältnis zwischen Silber und Gold absolut festzunageln. Sobalddas Werlverhültnis sich änderte, würde das im Wert sinkende Mtallallein den Wert des Geldes bestimmen, wie es während der Dauerder französischen Doppelwährung auch thntsächiich der Fall war. Dar-über, daß es die Macht eines einzelnen Staates übersteigt, diesesWertverhältnis zu befestigen, geben sich die wenigsten Bimetallisteneinem Zweifel hin. Sie verlangen deshalb dievertragsmäßigeDoppelwährung" oder deninternationalen Bimetallis-mus", welcher durch einenW ä hrn n gsvertrag" zwischen allenoder wenigstens einer überwiegenden Anzahl der Kulturstaaten ein-geführt werden soll.

Ist nun die Gesetzgebung imstande, das Wertverhältnis der Edel-metalle zu fixieren, ist sie imstande zu bewirken, daß 15'/2 PfundSilber stets und unabänderlich genau ebensoviel wertsind wie ein Pfund Gold? Die Bimetallisten behaupten das.Dabei argumentieren sie folgendermaßen:

Wenn ich in Deutschland das Pfuud Silber in 90 Mk. aus-prägen lassen kann, werde ich natürlich daS Pfund Silber niemalsbilliger verkaufen als zu 90 Mk. Das Pfund Gold kann ich in 1395 Mk.ausprägen lassen. Da ich mir nun stets für ein Pfund Silber 90 Mk.,für ein Pfund Gold 1395 Mk. verschaffen kann, so wird das PfundSilber stets ^ ^ Pfund Gold wert sein. Der Staat brauchtalso mir beiden Metallen nach einem bestimmten Verhältnis freiesPrägerecht zu gewähren, und das vorgeschriebene Wertverhültnis istauch schon ein unveränderliches. ,

Dieser Schluß hat etwas Blendendes, aber er ist nichtsdestowenigerein Trugschluß. Er würde nur dann zutreffen, wenn man das Gold nurzu Münzzwecken verwenden könnte, wenn einem Besitzer von Goldnichts anderes übrig bliebe, als dasselbe ausprägen zu lassen.Umzu wissen," sagt Pierson, selbst ein Bimetallist,wie weit die Machtdes Staates über Gold und Silber reicht, müssen wir fragen, ob derStaat imstande ist, die re la t ive N ütz li ch ke it beider Metalle v o l l-ständig zu beherrschen. Die Antwort liegt meines Erachtens aufder Hand, sicher kann er dies nicht vollständig, denn es giebt einGebiet, das sich seiner Herrschaft vollständig entzieht: die Verwen-dung der Edelmetalle zu I nd ustri e zweck eu " (Zur Münz -