2. DAS ERSTE MÜNZGESETZ DER VEREINIGTEN STAATEN.
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Jedenfalls aber, lind das muß vor allen Dingen einmalbetont werden, ruht in dieser Festsetzung eines bestimmtenYei’bältnisses nicht das Wesen des Bimetallismus resp. ist nichteines seiner begrifflichen Merkmale gegeben, wie Dr. Pragerin seiner „Währungsfrage der Vereinigten Staaten von Nord-amerika “ meint. Er hält dieses Verhältnis der Ausmünzungsogar für so wichtig und ausschlaggebend, daß er dem Vorbildeamerikanischer Schriftsteller folgend die Kapitel 1 und 2 dervon ihm unterschiedenen Periode (von 1792—1873) mit derÜberschrift versieht: I. Kapitel Relation 1: 15, II. KapitelRelation 1: 16. Demgegenüber ist festzuhalten, daß der Zu-stand der Geldverfassung, welcher den Namen Bimetallismusallein verdient, damals lediglich auf Grund der Sektion 14 desGesetzes von 1792 bestand. Sie besagte nämlich, daß sowohlaus Gold als auch aus Silber ohne Begrenzung definitives Geldhergestellt werden könne. Das war das allein Entscheidende!
Eine Bestimmung endlich, das mag noch erwähnt werden,wie es mit den zur Zeit umlaufenden Münzen gehalten werdensolle, enthielt das Gesetz seltsamerweise nicht. Diese Unter-lassung rächte sich später. Man nahm offenbar an, es werdenur einer kurzen Übergangsbestimmung in dieser Beziehungbedürfen, bis die neuen Münzen in den Verkehr gelangt seien.Erst ein Zusatzgesetz, datiert vom 9. Februar 1793, ordnetediese Angelegenheit. Es bestimmte zunächst, daß drei Jahre, nach-dem die Münze zu arbeiten begonnen hätte, alle ausländischenStücke aufhören sollten, gesetzliches Zahlungsmittel zu sein.Ausgenommen war der spanish milled dollar. Ganz natürlich,denn er glich ja an Feinheit und Gewicht den neuen Münzen.Er wurde durch diesen Akt einfach in die Geldverfassung auf-genommen. Bis man den erforderlichen Bedarf an neuen Münzenhergestellt hatte, wozu der obige Zeitraum für ausreichend ge-halten wurde, begültigte man die englischen, französischen,spanischen usw. Stücke ausdrücklich in der neuen Werteinheit,dem Dollar. Sie waren also, solange man diese Bewertung auf-recht erhielt, damit amerikanisches Geld, trotz des Geprägesfremder Staaten, das sie trugen. Ihre Annahme war ja erfolgt.