4. DIE GESETZE VON 1849, 1851, 1853 UND 1857.
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reich etc. zum Vergleich heranziehen. Nirgends ist die Einheitd. i. die Werteinheit gerade in Währungsmetall ausgeprägt.Und doch wird niemand die Goldwährung für Deutschland, Eng-land etc. ableugnen wollen und können.
Aber das goldene 1 Dollarstück vermochte die ihm zuge-dachte Funktion nur in ganz unzureichendem Maße auszufüllen.Der Mangel an kleiner Münze dauerte fort. Da der Staat weitereSchritte iu dieser Dichtung vorerst nicht unternahm, so halfman sich notdürftig durch die seitens Privater erfolgende Aus-gabe von allem möglichen Zeichengeld, Marken, Inhaberzeichenund kleinen Notenabschnitten. Es sollen zeitweise ziemlich be-deutende Summen davon im Verkehr gewesen sein. Sie stelltennatürlich ihrer Emission nach ein rein privates Zahlungsmitteldar, und ihre Geltung erstreckte sich zunächst lediglich aufprivate Zahlungsmittelgemeinschaften. Ob sie, wenigstens teil-weise, durch Akzeptation in das Geldwesen des Staates aufge-nonnnen wurden, wie es z. B. 1862 mit gewissen Postmarkengeschah, läßt sich nicht feststellen. Wir halten das indes nichtfür ausgeschlossen. Bestimmte diesbezügliche Nachrichten odergar Gesetze fehlen.
Erst im Jahre 1851 ließ sich der Staat dazu herbei, einenerneuten Versuch zu machen, diesem unhaltbaren, höchst un-erquicklichen Zustande ein Ende zu machen. Eine Akte vom3. März 1851 ordnete nämlich die Ausprägung eines zu 3 U ausSilber und zu 1 U aus Kupfer herzustellenden 3-Centstückes an.
Dies war also die erste Silbermünze, die paratypisch, d. h.abweichend von der damals für Silbermünzen gütigen Normausgebracht wurde. Sie trat damit in Gegensatz zu allen anderenvorhandenen Silbermünzen der Vereinigten Staaten.
Erst später, am 3. März 1853, erhielt dieses 3-Centstückdas Gewicht von 3 /r> des half Dollarstückes und the same Stan-dard of fineness. Das letztere war aber bereits laut Gesetz vom21. Februar 1853 mit samt allen übrigen Teilstücken des Dollarsum ca. 7 °/o geringer, also mit negativem Agio ausgeprägt.
Da sich die Regierung zudem die Ausmünzung des 3-Cent-stiickes allein vorbehielt, so wurde damit in bezug auf diese