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Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung / von Hermann Illig
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II. DIE PAPIERGELDW1HRUNG.

verbrannt werden. Soweit dies nicht mehr der Fall war, solltendie Zinsen dem Inhaber regelmäßig bezahlt werden.

Daß die erste Art der Assignaten kein Geld war, istohne weiteres klar; aber auch der zweiten Art von Assignaten,den zu 3°/o verzinslichen, können wir die Geldeigenschaft nichtzuerkennen; denn auch sie waren verzinslich: Durch die Ver-zinslichkeit wird der Umlauf derart gehemmt, daß von Geldkeine Rede sein kann; dem Besitzer wird es dadurch ermög-licht, die Scheine nutzbringend ohne irgend welche Verwendungbei sich zurückzubehalten. Die freie Umlaufsmöglichkeit wirddadurch ausgeschlossen.

Ferner waren diese Assignaten indossierbar. Dafür giltgleichfalls das eben Gesagte. Begrifflich ist eine Geldart aus-geschlossen, die auf Namen lautet. Dadurch würde auch dieVerkehrssicherheit untergraben werden, da das Recht desRechtsnachfolgers immer von dem des Rechtsvorgängers ab-hängig wäre. Die Assignaten dieser Zeit sind ein beredtesZeugnis für die Unsicherheit der Nationalversammlung in wirt-schaftlichen Dingen. Die Assignaten waren allerdings gedachtals ein Mittel zur Erfüllung eines nur vorübergehenden Zwecks,zur Abhilfe gegen die augenblicklich schlechte Finanzlage desStaates. Jedem Kundigen mußte es aber klar sein, daß dieSchuldenlast nicht plötzlich abgetragen würde, um so mehr,als täglich neue Ausgaben hinzukamen.

Die Assignaten der ersten Periode haben einige Eigen-schaften des Geldes, andere fehlen ihnen; dieser Zustand wargeeignet, die praktische Tragweite des Entschlusses, ihnen dievolle Geldeigenschaft zu geben, weniger gering erscheinen zulassen.

Vom 17. April 1790 ab arbeitete man fleißig an derHerstellung der neuen Assignaten. Es trat jedoch schon vorihrer Fertigstellung beim Staate ein großes Geldbedürfnis ein.Die caisse descompte mußte daher dem Staate Darlehen ge-währen in ihren Noten (seit 17. April 1790 Staatsnoten) oder,wie die Dekrete von damals sagen, in billets de caisse, pro-messes dassignats.