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Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung / von Hermann Illig
Entstehung
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2. DIE STAATSNOTENWÄHRUNG BIS HERBST 1796. 27

Vom 10. August 1790 ab gab man die neuen 3°/oigenAssignaten ans. Die Hoffnungen, die man auf die Verzinsunggesetzt batte, erwiesen sich als trügerisch; derAssignatenkursstieg trotz dieser teuren Einrichtung nicht. Im Septemberfaßte man daher den Plan, eine dritte Art von Assignaten ingrößeren Mengen (anfänglich sogar für 3 Milliarden livres)herzustellen. Necker warnte vor einem solchen Plane undreichte, als man ihn nicht hörte, sein Entlassungsgesuch ein.

Die Schaffung von Assignaten, wie wir sie zu sehengewohnt sind, wurde nach langen Beratungen der National-versammlung durch das Dekret vom 29. September 1790, dasam 8. und 10. Oktobor noch ergänzt wurde, angeordnet. Erstdiese neu auszugebenden Assignaten lauten auf den Inhaberund nicht mehr an Ordre; erst diesen kann der Charakter alsGeld in vollem Umfang zugesprochen werden.

Sie tragen keine Zinsen mehr. Sie sollten, wie die Be-gründung unter anderem zutreffend sagt,nicht von selbstproduktiv sein, ebensowenig wie das Gold- und Silbergeld, mitdem sie gleichzeitig im Verkehr umliefen. Die an den Besitzirgend einer Geldart geknüpften Zinsen nehmen ihr die natür-liche Bestimmung, indem sie sich dem Umlauf entgegensetzen,den sie zu unterhalten und zu beleben bestimmt ist.

Aber auch die zu 3°/o verzinslichen Assignaten vom17. April 1790 sollten vom 15. Oktober 1790 ab unverzinslichsein; sie treten daher von diesem Termin ab in dieselbe geld-rechtliche Stellung wie die zuletzt genannte Art. Die 3 Zins-coupons dieser Assignaten wurden, sofern die Hauptsumme auf1000 livres lautete, zu 15 livres,

300 ,. 4 10 sous

200 3

von den Staatskassen in Zahlung genommen. Assignaten-coupons finden wir noch längere Zeit im französischen Zahlungs-verkehr. 1 )

) cf. Dekret vom 6. Januar 1791.