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Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung / von Hermann Illig
Entstehung
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2. DIB STAATSNOTENWÄHRUNG BIS HERBST 1796.

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von 25, 10 livres, 1 ) von 50, 25 und 10 sous 2 ) geschaffen.Die auf sous lautenden Assignaten sollten nur im Wege desUmtauschs gegen höhere Werte emittiert werden. 3 ) Die Stücke-lungen unter 5 livres waren notwendig geworden, weil alleMünzen ein positives Agio aufwiesen und aus dem Zahlungs-verkehr schwanden. Die Assignatencoupons von 3 livres, 4 livres10 sous und 15 livres hatten eine Zeit lang die Stelle vonkleinen Stückelungen eingenommen. Sie sollten aber, weil siezu leicht nachgemacht werden konnten, eingelöst werden undbis zum 1. Mai 1792 auch den epizentrischen Annahmezwangverlieren. 4 ) Den anepizentrischen hatten sie nie gehabt.

Trotz energischer Arbeit gelang es nicht, die kleinerenAssignatenstückelungen rasch genug herzustellen. Es wärendaher zahlreiche Schwierigkeiten im Geldumlauf entstanden,wenn der Yerkehr sich nicht schon selber zu helfen gewußt hätte.

Bankhäuser, öffentlich-rechtliche Korporationen, namentlichGemeinden, gaben auf kleine Summen lautende, in Assignateneinlösbare Papierscheine aus. Man nannte sie billets de confiance,de secours patriotique oder ähnlich. Einige Private hatten,sogar metallische pieces oder modailles de confiance hergestellt,die naturgemäß jedes Annahmezwangs entbehrten.

Daran stieß man sich bald, denn dies widersprach ja demstaatlichen Münzregal. 5 6 ) Dekrete vom 27. August und 3. September1792 verboten die weitere Fabrikation solcher medailles unterAndrohung einer Kerkerstrafe von 15 Jahren und der Konfis-kation der Münzen. Die hergestellten Münzen mußten vomEmittenten innerhalb eines Monats von der Verkündigung desDekrets ab in Assignaten eingelöst werden. An den weit ver-breiteten billets de confiance dagegen stieß sich fast niemand,

) Dekret vom 17. Dezember 1791.

2 ) Dekret vom 16. und 23. Dezember 1791.

3 ) Dekret vom 4. Januar 1792.

4 ) Dekret vom 30. Januar 1792; die letzte Bestimmung wurde nicht

durchgeführt; s. Dekret vom 6. Januar 1794.

6 ) cf. Dekret vom 27. August 1792.