2. DIE STAATSNOTENWXHRUNG BIS HERBST 1796.
35
wollten sie bei dem bedeutenden positiven Agio, das es hatte,nicht als Münze, sondern als Ware verwenden; zur Ver-wendung als Ware war die Barreuform aber viel bequemer.
Tatsächlich prägte der Staat doch ziemlich eifrig Münzen.Das nötige Edelmetall verschaffte er sich vorwiegend ausKirchen, königlichen Schlössern, Emigrantenhäusern u. s. w. 1 ).Im Jahre 1791 und 1792 wurden trotz des positiven Agiosder Münzen geprägt 2 ):
Für 8 052 000 livres Goldstücke
Soweit
65 007 00023 228 00016 880 0004 013 000der Staat
das
Ecusstiicke
30- u. 15- SousstückeGlockenmetallmünzenKupfermünzen.
Hartgeld zu Zahlungen an dasAusland verwendete, waren diese Prägungen nicht zu ver-urteilen. Anders wenn er mit ihnen, wie mit den 30- und 15-Sousstücken, zum proklamatorischen Werte im Inland zahlte.Eine Hand voll Gold und Silbermünzen verschwand bei ihremdamaligen positiven Agio sofort wirkungslos aus dem inländischenZahlungsverkehr oder wurde exportiert.
Einen wichtigen funktionellen Unterschied, den wirunter dem ancien regime vermißten, finden wir in einemDekret von 1792 3 ); alle Gold- und Silbermünzen wurden füreinlösbar bei dem caissier general du Tresor und den receveursdu district erklärt und zwar in Staatsnoten, d. h. prinzipiellwar akzessorisches Edelmetallgeld (wie schon vorher das Kupfer-und Bronzegeld) in valutarisches einlösbar.
Billonmünzen wurden zur Zeit der Revolution nicht
mehr geprägt.
Kupfermünzen wurden dagegen nach Vorschriften, dieim allgemeinen mit denen des ancien regime übereinstimmten,
*) Dekret vom 3. März 1791, 31. August, 3., 4., 9., 10. Sep-tember 1792.
*) s. Gomel , Histoire financiere de la Legislative et de la Con-vention Bd. 1. S. 384.
3 ) Dekret vom 26. April 1792.
3*