3. DER INTERVALUTARISCHE KURS,
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dadurch stattfindeu, daß man die eingehenden Assignaten ver-brannte; lediglich zur Kontrolle wurden ihre Nummernprotokollarisch vermerkt.
Tatsächlich war dies der einzig praktische Fall der soge-nannten Hypothezierung. Anfänglich konnte der Erwerbervon Nationalgütern sogar den Nachweis verlangen, daß die vonihm eingelieferten Staatsnoten tatsächlich verbrannt worden waren.
Man stellte sich die Assignaten vor als einen Fall desKealkredits. Jedem Assignat entspreche eine Scholle Erde . Sieseien kein „fiktives“ Zahlungsmittel, wie die andern Völker eshätten; sie seien wirkliche Immobiliardelegationen. DieImmobilien, die ihre Dekung bildeten, seien viel sicherer alsz. B. die Schätze in den Kellern der Bank von Amsterdam,die ja gestohlen werden könnten.
Der Wert der Assignaten sei reell und evident. Siekönnten beliebig vermehrt werden, wenn sie nur durch National-güter gedeckt seien. Sänken sie aber im „Kurse“, oder ständeeine Vermehrung in Aussicht, so müßte möglichst viel Privat-eigentum konfisziert und zu Nationalgut erklärt weiden.
Hauptsächlich daraus erklären sich die ungeheuren Kon-fiskationen. Konfisziert wurden die königlichen Domänen, dieGüter der Emigranten — die mit den äußern Feinden gemein-same Sache machten, also Verräter waren — und die Güterder Geistlichen im weitesten Sinne. Unter dem Konventewurden vorübergehend sogar die Güter der Spitäler zu National-gut erklärt.
So sind auch die zahlreichen Schätzungen der National-güter 1 ) begreiflich, die fast alle ihren „wahren“ Wert fest-stellen wollen. Wissenschaftlich brauchbar ist unseres Erachtenskeine dieser Schätzungen. Wir sehen ganz davon ab, daß siean der Unbeständigkeit des Wechselkurses, des Angebots undder Nachfrage, an den örtlichen und provinziellen Verschieden-
*) Zitiert z. B. in Stourm, Histoire financiere de l’ancien regimeet de la Involution, II. S. 462.