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Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung / von Hermann Illig
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II. DIE PAPIERGELD WÄHRUNG .

Wirtschaftsprovinz, die nur wenig importierte, hatte einenbesseren Wechselkurs, als diejenige, deren Import den Exportbedeutend überstieg. Die Wirtschaftsprovinzen an der GrenzeFrankreichs , die in lebhaftem Verkehr mit dem Auslandstanden wie das Elsaß und die Gebiete am Ärmelkanal,oder die Departements an den unteren Fiußläufen, besondersder Seine, Garonne und Rhone , die mit dem Ausland auf demSeeweg verkehrten, wiesen einen niedrigen Wechselkursauf. Dagegen hatten die Gebiete im Zentrum von Frankreich und die Grenzgebiete, die mit dem Auslande wenig Verkehrhatten in den Hochalpen und Pyrenäen , einen vorteil-hafteren Wechselkurs, weil sie, vorwiegend Ackerbau treibend,sich sozusagen selbst genügen konnten. So erklärt sich auchohne weiteres die damals als höchst merkwürdig bezeichneteTatsache, daß in Departements, in denen keine großen Städtewaren, noch Hartgeld im Zahlungsverkehr vorkam.

Es mußte daher eine Maßnahme des Konvents zur HebungdesAssignatenkurses, die in diesem Zusammenhang zu nennenist, ohne Erfolg bleiben. Ein großer Teil von Belgien , Savoyen,Nizza und von dem deutschen Reiche die Gegend bis Frank-furt am Main war Ende 1792 von den französischen Truppenbesetzt worden. Die provisorischen Behörden in diesen Gegendenwurden ausdrücklich angewiesen, die Assignaten valutarisch zuhandhaben. 1 ) Der Konvent war der Ansicht, daß dadurch denAssignaten ein größeres Verbreitungsgebiet eröffnet würde, wenigerAssignaten im Geldverkehr Frankreichs Vorkommen, d. h. dieAssignaten seltener würden, und daher imKurse steigen müßten.Die Hoffnungen des Konvents erfüllten sich nicht. Es wäre möglichgewesen, daß der Wechselkurs nicht mehr allein französisch ge-wesen wäre, sondern französich-belgisch usw., und daß dadurchder französische Wechselkurs auf Kosten der eroberten Länderhätte steigen können, während der Wechselkurs dieser Gebiets-teile gesunken wäre.

Frankreich zerfiel aber in eine Reihe von Wirtschafts-

') Cf. z. B. Art. 6 des Dekrets vom 11. April 1793.