3. DER INTERVALUTARISCHE KURS.
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provinzen, die fast alle einen selbständigen Wechselkurs auf-weisen. Mit den neu eroberten Ländern kamen nur noch andereWirtschaftsprovinzen hinzu.
In Belgien fiel dies am meisten auf. Dort hatten die Ein-wohner dazu eine besondere Scheu vor den französischen Staats-noten, die nicht überwunden werden konnte. Hartgeld blieb dieim Verkehr vorwiegende Geldart. Hierauf wurde irrtümlicher-weise von den Belgiern das geringe Schwanken ihres Wechsel-kurses zurückgeführt und nicht auf die fortbestehenden Handels-beziehungen und den ungleich günstigeren Stand ihrer ganzenVolkswirtschaft.
Diese Maßregel des Konvents, die Anfang 1793 anzuwendenversucht wurde, hatte nicht den gewünschten Erfolg; vielmehrsank um diese Zeit der Wechselkurs weiter. Infolgedessen ent-schloß sich der Staat zur Anwendung von andern Mitteln, vonStrafbestimmungen, deren Inhalt der gleiche war, wie der derbereits früher zitierten Strafdekrete. Auch sie konnten nur eineungünstige Wirkung auf den Wechselkurs ausüben.
Der Wechselkurs und demgemäß das positive Agio derEdelmetalle schwankte je nach der augenblicklichen Konjunkturin den einzelnen, unter sich im allgemeinen wenig in Beziehungstehenden Wirtschaftsprovinzen. Infolge des höheren Agios ineinzelnen Gegenden wurde dort das Metallgeld rascher exportiertund verschwand schneller aus dem Zahlungsverkehr. DieserUmstand ruft bei den Quantitätstheoretikern den Eindruck hervor,als ob sich infolge der Masse der Assignaten — denn anderesGeld sah man in den meisten französischen Provinzen jetzt nichtmehr — der „Assignatenkurs“ verschlechterte. So kam man aufdie Idee einer völlig unverständlichen Massen Verteilung des Papier-geldes innerhalb Frankreichs Grenzen.
Schließlich sind wir eine Erklärung schuldig, wie das Be-stehen eines besonderen Kurses der mandats territoriaux zurechtfertigen ist. Daß diese Staatsnoten, die anscheinend nuräußerlich sich von den Assignaten unterschieden, einen besonderenKurs haben konnten, scheint unserer Ansicht zu widersprechen.
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