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Die Lage der Hausweber im Weilerthal / von Karl Kaerger
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DIE WEBEREI IM WEILERTHAL.

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bei ordnungsmässiger Behandlung haben, beanspruchen zukönnen, sind mir niemals zu Ohren gekommen. In demRecht, wegen mangelhafter Ausführung der Arbeit Abzügevon dem zugesagten Lohn machen zu dürfen, besitzt derFabrikant eine grosse Macht gegenüber dem Arbeiter. Ichdarf es aber mit gutem Gewissen aussprechen, dass diesenicht missbräuchlich angewandt wird. Eine Entschädigungfür den geringeren Yerkaufswerth der fehlerhaften Waareverlangt der Fabrikant überhaupt selten, in den meistenFällen stellt der Abzug nur eine Strafe dar, die vornehmlichals Warnung für künftige Fälle dienen soll. Nur eine Firmaverlangt, dass der Weber die ganz missrathenen Mouchoirsbehalte. Er muss dann ein Tücliel, für welches er 12 Ff.Macherlohn erhalten hätte, mit 60 Ff. dem Fabrikanten ab-nehmen. Verkauft der Weber es nun wieder, so erhält ernur 24 Pf. dafür.

Im Allgemeinen kann man behaupten, dass die Abzügenur aus gerechtem Grunde und nicht zur Chikane oder desLohndrückens halber vorgenommen werden. Wenn mir auchüber eine nicht in Markirch ansässige Firma Klagen überungerechte Abzüge vorgetragen wurden, so versicherten mirverschiedene andere Weber, dass dieselben unbegründet seienund von schlechten Arbeitern herrührten, die die Abzügewirklich verdienen.

Dagegen herrscht unter allen Betheiligten eine einstim-mige, nicht Klage, sondern Empörung über das Abzugsystemder Aktienfabrik in Ilüttenheim. In zwei Dörfern, Gereuthund Meisengott, hatte dieselbe je ein Depot. Yon den In-habern derselben war der in Meisongott im Begriff die Ge-schäfte mit der Firma abzuwickeln, während der in Gereuthdies bereits gethan hatte. Hier, in diesem elenden Dorf,hatten 43 Weber dem Faktor erklärt, sie wollten lieberhungern, als sich so noch weiter ausbeuten lassen. Nebenden denkbar niedrigsten Lohnsätzen 0,12 fr. für den MeterKleiderstoff Abzüge, die die Hälfte des Lohnes nicht nuroft erreichten, sondern manchmal sogar überstiegen. So hattedie letzte Sendung nach Gereuth einen Soll-Lohnwerth von185,60 Mk. repräsentirt, und von dieser Summe waren 52,50