LANDWIRTIISCilAFT UND VIEHZUCHT.
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lität der letzteren nicht so gut ist, wie die der amtlich ge-haltenen Stiere.
Die Gemeinde Breitenbach versteigert dies Amt an diebeiden Mindestbietenden. Im letzten Jahre erhielt der einees gegen 215, der andere gegen 205 Mk. Ausserdem erhältjeder noch eine Wiese, die sogenannte „Stiermatt“ zur un-entgeltlichen Benutzung.
Die oben genannten Summen werden nun aber nichtaus der Gemeindekasse bezahlt, sondern von denjenigenBürgern, die ihre Kühe haben bespringen lassen, nach Ver-hältniss dieser am Schlüsse jeden Jahres festgestellten Sprünge.Auch in Breitenbach hat ein Bauer privatim einen geschautenStier zum Springen angeboten, scheint aber nach Entstehungetlicher Reibereien kein Glück damit gehabt zu haben.
Der Preis, den die Privaten für den Sprung fordern,ist gewöhnlich 1 — 1,20 Mk. In Steige und Meisengott sinkter jedoch auf 0,80 Mk. und steigt in Triembach auf 1,60 bis2 Mk.
Ein anderes mit der Viehzucht verbundenes Gemeinde-amt ist das des Gemcindehirten. Auch dies wird gewöhnlichau den Mindestbietenden versteigert. Wer es erhalten hat,wird von den Viehbesitzern nach Verhältniss des von diesenauf die Weide getriebenen Viehs bezahlt. In Breitenbachbekam er im letzten Jahre 2 fr., in Erlenbach aber 5 fr. fürjedes Stück Vieh. Der hohe Preis daselbst erklärt sich ausder geringen Anzahl von Vieh, die dem Gemeindehirten mit-gegeben werden. Die Bauern daselbst schicken ihr Viehüberhaupt nicht so viel auf die Weide, und wenn sie esthun, so geben sie ihm lieber einen eigenen Hirten mit.
Bei dieser Gelegenheit sei noch eines Gewohnheits-rechtes gedacht, das in Gereujth, Diefenbach und Neukirchherrscht. Dort ist es jedem Bürger gestattet, nach derzweiten Heuernte, dem Olimd, sein Vieh 6 Wochen lang aufsämmtlichen Wiesen, seien sie im Eigenthum von Privatenoder von der Gemeinde, unentgeltlich weiden zu lassen. Diehierdurch für die Niclitbesitzer von Matten erzielte Er-sparnis an Futterausgabe beträgt ungefähr 6 Centner Heu.