LANDWIRTHSCHAFT ÜHD VIEHZÜCHT.
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manchen Leuten unter umgestürzte Körbe gesetzt werden,damit durch das viele Umherspringen der Fettansatz nichtgehindert werde. Sind sie 2—3 Wochen alt, so wird viel-leicht eines als Osterbraten verspeist, ihr Fell und das andereaber an den Juden verkauft. Für ein Fell zahlt er 1,20 bis1,40 Mk., für die Gais 2,40 Mk.
Ziegenböcke werden nur in wenigen Gemeinden ge-halten; von Privaten in Urbeis 2—3, in Laach einer und inBreitenau einer. Der abscheuliche Gestank, den ein solchesVieh während der Sprungzeit verbreitet, erlaubt nur denunempfindlichsten Leuten, sich um solchen Preis einenso kleinen Verdienst zu erwerben. Zu Michaelis kommennämlich während derZeit von 6 Wochen die Leute aus demDorf und den umhegenden Ortschaften und bringen ihreZiegen in den Stall des Bockhalters, der von jedem Sprung4 Sou erhält. Auch nach Wansel im Loberthal und nachKestenholz werden Ziegen aus dem vorderen Weilerthalgeführt.
Ein Bock, welcher, im Frühjahr geboren, 6—7 Monatealt ist, macht in einer Sprungzeit 60 — 100 Sprünge. Nach-dem er seine Schuldigkeit gethan, wird er entweder sogleichfür 5—8 fr. an den Juden verkauft oder er wird castrirt,um dann nach Verlauf von ungefähr 6 Wochen einen gutenBraten abzugeben.
In den Gemeinden Steige, Breitenbach und Erlenbachhat man, da Private daselbst die Widerwärtigkeit des Bock-haltens nicht auf sich nehmen, seit lange den von der Ge-meinde angestellten Gaishirten zum Halten eines solchenverpflichtet. Dieser erhält in Breitenbach und Erlenbachfür jede Ziege, die er hütet, vom Eigenthümer 2 fr., inErlenbach ausserdem für jeden Sprung 4 Sou. In Breiten-bach sind dagegen nicht die Bürger, sondern sonderbarerWeise die Stierhalter verpflichtet, dem Gaishirten für dasSpringenlassen eine Pauschalsumme von 3 fr. zu zahlen. InSteige, woselbst die Anzahl der Ziegen gegen früher sehrabgenommen hat, ist der „Bockschilling“ dadurch sehr indie Höhe gegangen, statt 4 beträgt er jetzt 6 Sou.