lassen, durch welches eine Schiffsaiche allgemein eingeführtwerden sollte. Durch die Aiche wird die Tiefe, in welchedas Fahrzeug im Wasser sich einsenkt, ermittelt. In jedemHafen, welchen die Schiffe berührten, sollten diese hinsicht-lich der Richtigkeit der Aiche inspicirt werden und dieVeränderungen, welche sich infolge Ausladens oder Einladensin einem Hafen einstellen würden, auf dem sogenanntenManifest des Schiffers, gewissermassen einem Gesamtlade-schein, bemerkt werden. Indessen kann die Controle durchdie Aiche nur ein Mass für grobe Waren geben, bei welchenes auf einige Centner mehr oder weniger nicht ankommt.In einer zwischen den preussischen Ministern und einigenhöheren Regierungsbeamten am 1. April 182U stattgefundenenConferenz wurde folgendes Beispiel angeführt. Bei einemFahrzeuge, welches, sagen wir, (500 Centner geladen hat,wird man die Veränderung seiner Einsenkung in das Wasserkaum bemerken, wenn man (5 Centner aus ihm nimmt.Wenn nun diese G Centner in Seidenwaren bestehen, vondenen der Centner ungefähr 1500 Tldr. — so heisst es indem betreffenden Bericht — wert ist, so werden Seiden-zeuge im Werte von 9000 Thlr. heimlich ans Land gesetzt,ohne dass die Verminderung der Ladung durch die geringereEinsenkung kenntlich wird. Ebenso wenig kann die Aichedie Gattung der Waren verbürgen. Denn es war sehr leichtmöglich, dass während der Fahrt ein Fass wertvollerKolonialwaren mit einem Fasse gleichen Gewichtes vollwertlosen Inhalts, wie Sand oder Steine, vertauscht wurde,ohne dass die Aiche in dem nächsten Hafen eine Änderungzeigte. Dieser Umstand kam allerdings jetzt nicht mehrin dem Masse in Betracht wie früher, da in Rreussen dasSystem der Wertzölle fallen gelassen war. Für den Schifferund Kaufmann bot diese Art Controle immerhin den nichtzu unterschätzenden Vorteil, dass sie nicht einen so grossenZeitverlust wie das Untersuchen der einzelnen Güter herbei-führte. Indessen stand auf der anderen Seite der Umstand,dass sie eine sehr bequeme Gelegenheit zum Schmuggelndarbot. Die Aiche war daher für den Verkehr auf derElbe, welcher eine genaue Controle erforderte, nicht brauch-
Druckschrift
Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
Entstehung
Seite
29
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten