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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
Entstehung
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63
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PREUSSEN U. D. DRESD . ELBSC1IIFFATIRTS-C0MM1SSI0N 63

Es ist ganz natürlich, dass der preussische Staat ein grossesInteresse an dem Aufblühen des preussischen Stettins hatte. 128 )Dieses hatte aber seine Grenze darin, dass Hamburg nichtdurch künstliche Mittel dauernd benachteiligt wurde unddass ein so einschneidendes Unternehmen, wie die Arbeitender Elbschiffahrtskommission, nicht deswegen in der Voll-endung hinausgeschoben oder zu Fall gebracht werden durfte.Für die Zukunft bestand der Nachteil Stettins , soweit esüberhaupt damals möglich war, irgend etwas in der wirt-schaftlichen Entwickelung, welche jetzt ihre Richtung ge-ändert hatte, vorauszusehen, darin, dass der Transportzwischen Hamburg undÜbersee billiger sein musste, alsvon Stettin aus. 129 )

Unter diesen Verhältnissen war es vorauszusehen, dasssich sämtliche Uferstaaten gegen eine Begünstigung derOder, also gegen die Aufrechtorhaltung des preussischen Durchfuhrzolles auf der Elbe, erklärten. Die Elbefahrt ansich wurde nicht billiger als die Oderfährt; denn der Durch-fuhrzoll, welcher ungefähr die Höhe des für Preussen alleinermittelten Elbzollsatzes hatte, blieb für alle anderen Ver-kehrswege bestehen.

Gehen wir nunmehr zu der Frage nach der Höhe derElbzölle zurück.

Nach dem oben angeführten , wie wir gesehen haben,sehr mangelhaften Bereclmungsresultat erhob Dänemark dengeringsten Elbzoll, nämlich 7 Pfg., und ehe eine neue Be-rechnung im Sinne Preussens stattfand, machte Österreich den Vorschlag, dass dieser dänische Zollsatz, als Einheits-satz für die einzelnen Ämter genommen werden sollte. Da-bei sollte die Anzahl der Zollstätten, welche im Jahre 1815vorhanden war, als zweiter Faktor benutzt werden. Nachdiesem österreichischen Vorschlag würden also in Zukunfterhoben haben:

Österreich

Sachsen

Preussen

Anhalt

( 3 Ämter) 1 Gr. 9 Pfg.

( 5

(15

( 4

) -

11

9

4