In Preussen war das bis zum Erlass des Gesetzes wegenEntrichtung der Gewerbesteuer vom 30. Mai 1820 so wieso der Fall. 160 ) Indessen ob Preussen nach dem Erlass derAkte eine Gebühr für die Lösung des Scheines erhob, gehtaus der Gesetzsammlung nicht hervor. In anderen Staatenwurde für die Lösung des Erlaubnisscheines für die Elb-schiffahrt eine Gebühr erhoben; so in Hannover 12 Groschen,und seit 1828 noch 4 Groschen für den Sachverständigen,welcher mit der Untersuchung der Fahrzeuge beauftragtwurde. 161 ) Jedenfalls war die Lösung des Scheines einePraeventiv-Massregel gegen untaugliche Schiffer.
Indessen honnte diese Bestimmung den Magdeburgernzur Zeit des Kampfes um ihr Umladerecht noch nicht be-kannt sein.
Die direkte Schiffahrt war ein Verlangen, welchesohne Zweifel den jetzigen Bedürfnissen des Verkehrs ent-sprach. Die Elbe wurde immer mehr gewissermassen einlanggestreckter Hafen, in welchem an den verschiedenenPunkten die Güter eingenommen und ausgeladen wurden.Aber nicht allein den schiffbaren Lauf der Elbe selbstwollten die Schiffer direkt von Hamburg aus befahren,sondern auch die Nebenflüsse, vor allem die Saale , solltender direkten Schiffahrt offen stehen. Die Schiffer warenkühn genug, diese geplante Änderung des Verkehrs inöffentlichen Blättern während der Dresdener Konferenzenso bekannt zu machen, als wenn sie bereits eingetretenwäre. Es ging ein frischer Zug und Unternehmungseiferdurch den Verkehr und seine Diener. Natürlich waren dieseVersuche rechtlich verfrüht und wurden daher bis zurBatifikation der zu erwartenden Elbe -Akte von Seiten derBehörden unterdrückt. 162 ) Das verdunkelt aber die wirt-schaftliche Bedeutung dieser Unternehmungslust, welchedamals mehr denn je für den gewerbetreibenden Teil derdeutschen Bevölkerung zu wünschen war, nicht. In Magde-burg indessen waren Kaufmann und Schiffer in den Tradi-tionen des mit Stolz betrachteten Umladerechtes aufgewachsenund mit der kalten Vornehmheit, welche dem grossen Kauf-mann im besten Sinne eigen ist, betrachteten sie jene Vor-