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ANHANG
jedoch die Hallen können geöffnet werden. Auch diese Ein-richtungen bezeichnet man als Stapel, resp. Stapelrechte. 19 )
Auch der oder das englische Stapel und sein Rechtsind von dem deutschen ganz verschieden. Dies war eineOrganisation des gesamten englischen Handels. Der Königbestimmte nämlich einzelne Orte in England zum Handelneinzelner Artikel, auch ausserhalb Englands setzte er solchePlätze, dann aber meist für alle oder die grösste MehrzahlWaren fest. Ein solcher Ort war lange Zeit Calais . Mitdiesem Stapelinstitut verbanden die englischen Könige vorallem finanzielle, auch allgemeine politische Zwecke. Dasdeutsche Stapelrecht erscheint gegen das englische etwaskleinlich. 20 )
Dem Wesen des deutschen Stapelrechtes sehr nahestand das englische „Kolonialsystem“. Alle aus den eng-lischen Kolonien (vor allem Nord - Amerikas ) kommendenWaren mussten, bevor sie einen Hafen des europäischenFestlandes besuchten, erst in einen englischen Hafen ein-laufen. 21 ) Was hier die englischen Kaufleute nicht kaufenkonnten, das durfte alsdann auf das Festland, nach Amster-dam und anderen Orten, gebracht werden. Bei einigenArtikeln, z. B. Tabak, hatte diese Politik auch eine tinanz-wirtschaftliche Bedeutung, indem der Anbau des Tabaks inEngland selbst verboten war und auf die Einfuhr ein sehrhoher Zoll gelegt wurde.
Diese handelspolitischen Institute mussten an dieserStelle erwähnt werden, da auch auf sie (mit Ausnahme des„Kolonialsystems“) die Bezeichnung Stapel und Stapelrechtangewendet wird, indem man die alte, handelsrechtliche Be-zeichnung und die moderne, des rechtlichen Begriffes ent-behrende durcheinander wirft. 22 )