Druckschrift 
Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
Entstehung
Seite
110
Einzelbild herunterladen
 

110

ANHANG

der Name des Ortes Elbey, welcher nicht weit vonRogätz in der Nähe von Wohnirstedt gelegen ist, erkennenlässt, so ist doch wohl auch anzunehmen, dass der heutigeLauf der Ohre, die Lage des Hafens der Ohremündung unddie Lage von Rogätz schon seit sehr langer Zeit dieselbeist. Ein Blick auf die alte Elbe, welche den später zuerwähnenden Treuei einschliesst, lässt das wohl vermuten.Schon diese geographischen Verhältnisse legen die Erhebungeines Flusszolles in Rogätz im Mittelalter sehr nahe, zumalder Hafen sicherlich viel von den Schiffern damals benutztwurde.

Es soll nun versucht werden, die Entstehung diesesZolles geschichtlich zu erklären. Jedoch sind die Quellennicht allzu reichhaltig, wenigstens was Urkunden anlangt.

Am 7. Mai 1869 gelangte die Familie von Alvensleben,ein sehr altes Adelsgeschlecht aus der Gegend zwischenMagdeburg und dem südlichen Harze, in den Besitz deshalben Hus zu Iiogetz mit allen synen Zubehorungen,und zwar durch Belehnung seitens des Erzbischofs vonMagdeburg . 1 ) Ob zu diesem Zubehör bereits der Elbzollzu rechnen ist, ist allerdings in dem Text nicht zu lesen.Überhaupt ist die Kürze des summarischen Ausdruckeszunächst auffallend, da wir in anderen MagdeburgischenUrkunden, wenn auch für eine frühere Zeit (10. und 11. Jahr-hundert) , wenigstens eine etwas nähere Bezeichnung vonZubehör finden, indem es da meistens heisst: Zubehör anLand und Leuten. 2 ) - Ebenso steht in allen veröffentlichten,bis 1477 folgenden Lehnsbriefen nur kurzzcubehoringe,obwohl der Besitzstand sich unterdessen aller Wahrschein-lichkeit nach verändert hatte, indem man annimmt, dassim Jahre 1396 das ganze Schloss und Dorf im Besitze derHerren von Alvensleben war. 3 ) Indessen kann wohl an-genommen werden, dass bereits in denZubehorungen desJahres 1369 der Elbzoll enthalten ist. Vielleicht benutzteman gerade den kurzen AusdruckZubehorungen, weilman nicht alle die verschiedenen Teile, als in der damaligenZeit bekannt, aufführen wollte, was aus irgend einem Grundeim Jahre 1477 doch notwendig wurde; auch konnte man