den vielleicht auch damals noch üblichen summarischenAusdruck: Zubehör an Land und Leuten, hier nicht an-wenden, weil eben das Zubehör mehr umfasste. DasZubehör wird nun erst in dem Lehnsbrief des ErzbischofsErnst an die Gevettern Friedrich und Friedrich vonAlvensleben vom 3. Oktober 14-77 seinem Inhalt nachaufgezählt. In diesem Briefe erhalten nämlich diesebeiden Alvensleben zu Lehen : „nemblichen das Schloss undDorf Rogetz mit dem Kirchlehne, Acker, weyde, wasser,holtzmarcken, geholtzen , Fischereyen, Zollen uff derElbe und allen gerichten, hogest und sydest.“ 4 ) Auchdie folgenden, in der Sammlung Mülverstedts befindlichenLehnsbriefe erwähnen ausdrücklich den Elbzoll: 1516,1610,1613, 1653. Für das Jahr 1477 steht also jedenfalls derElbzoll fest. Doch ist gar kein Grund zu finden, warum ernicht vorher schon bestanden haben soll, zumal er in demLelmsbrief von 1477 nicht als etwas neu hinzugekommeneserscheint. Auch dürfte die Gründung der meisten Zoll-stätten auf der Elbe in eine viel frühere Zeit als 1477 zulegen sein.
Jedenfalls befand sich der Alvenslebensche Zoll nochin der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts in Rogätz. 5 ) Inspäterer Zeit wurde er, wahrscheinlich aus Bequemlichkeits-rücksichten, nach Magdeburg verlegt. Noch Mauve sprichtin seinen „Bemerkungen zu dem im ersten Comite ermitteltenTarifsatz vom 6. Januar 1821“ von einer „Abfindung desZolles in Rogätz“ . Es ist daraus vielleicht zu entnehmen,dass die Verlegung nach Magdeburg erst seit kurzer Zeiterfolgt und der Zoll damals noch unter der Bezeichnung„Zoll in Rogätz“ bekannt war/ 1 )
Wir dürfen aus dem obigen Lelmsbrief entnehmen,dass jedenfalls damals die Zollerhebung ein dingliches Rechtdes Schlosses und Dorfes Rogätz war. Auch aus der Ver-legung der Erhebung nach Magdeburg ist nicht ohne weitereszu schliessen, dass sie zu einem persönlichen Rechte derFamilie von Alvensleben geworden war. An diese Unter-scheidung hat damals sicherlich Niemand gedacht, zumaldie Herren von Alvensleben stets im Besitze von Rogätz