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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
Entstehung
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2. DIE KAPITALISTISCHE GUTSWIKTSCHAFT AM ENDE DES XVIII. JAIIRH. 27

richtet 1 ). In dem Berichte der Ostpreußischen Generallandschafts-direktion vom Jahre 1798 ist in dieser Beziehung gesagt:DieErfahrung habe gelehrt, wie wohltätig das Kreditsystem auf dieKultur der Landgüter sei. Die mit Sorgfalt gehaltenen Taxender Güter haben die Besitzer derselben über deren Zustandbelehrt, ihnen Hilfsquellen gezeigt, die bisher verborgen ge-blieben seien, und sie zu wichtigen Meliorationen ermuntert 2 ).

Ganz besonders günstige Folgen hatte das landschaftlicheKreditsystem für die in wirtschaftlicher Hinsicht sehr zurück-gebliebenen Gutswirtschaften in Oberschlesien . In einer sich mitdiesem Landesteil speziell beschäftigenden anonymen Schrift 3 ),in der die Wirkungen des Kreditsystems einer scharfen Kritikunterzogen werden, ward behauptet,daß der einzige unbe-zweifelte Vorteil der Landschaft in ihrer Einwirkung auf dieLandeskultur bestehe. Der Einfluß des Kreditsystems in dieserRichtung wurde so hoch geschätzt, daß man ernstlich darandachte, dem Kleebau in Oberschlesien mit Hilfe der Landschaftzu einer weiteren Ausbreitung zu verhelfen 4 ). Man schlug näm-lich vor, daß jedem Gutsbesitzer, der nicht wenigstens densechsten Teil des Brachfeldes mit Klee angepflanzt hätte, ent-sprechend weniger Kredit von der Landschaft gewährt werdensollte. Dieser Vorschlag entsprang der durchaus richtigen Beobach-tung, daß die Gutsbesitzer sich leichter zu einer Veränderungder Wirtschaftsweise entschlossen, wenn ihnen dadurch die Aus-sicht auf eine höhere Kreditgewährung eröffnet wurde. EineErhöhung der Landschaftstaxe trat nun nicht nur auf Grundderartiger wirtschaftstechnischer Maßnahmen ein, sondern wurdeauch durch jede anderweitige Steigerung des Gutsertrages be-wirkt. Diese konnte den verschiedensten Quellen entspringen.Ein einfaches Mittel zur Erreichung eines höheren Reinertragesbestand darin, daß man die Nutzungsrechte der Bauern ein-

*) Vgl. u. a. Holsche, A. C.: Der Netzedistrikt (1793).

2 ) L. A. Königsberg XVI. 30. S. 22.

s ) Sieben Kapitel, veranlaßt durch die Verordnung vom 31. De-zember 1789. S. 31.

4 ) Schles. Provinzialbl. VI. 295.