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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
Entstehung
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2 . DIE KAPITALISTISCHE GUTSWIRTSCHAFT AM ENDE DES XVIII. JAHRH. 29

dem Gutsherrn ein Kapital von 15 000 Talern ein. In Wirklich-keit soll nach zuverlässiger Schätzung die Hälfte der Zinsendieser Summe zum Ersatz der Dienste genügt haben. Das be-treffende Gut erhielt infolge dieser Dienstablösung nach land-schaftlichen Taxgrundsätzen einen Mehrwert von 6000 Talern.Der Einfluß des landschaftlichen Kreditsystems auf diese inSchlesien mehrfach vorgekommenen privaten Dienstablösungenist unverkennbar.

Auch in Pommern wurden in jener Zeit vielfach Verände-rungen in dem gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnis durch privateAbmachungen herbeigeführt, mit denen der Gutsherr in derHauptsache eine Erhöhung der Einkünfte aus seinem Besitzebezweckte 1 ). Seit 1780 das ist gerade seit Gründung derLandschaft setzten viele Gutsherren die Pachtgelder der Bauernnach und nach erheblich herauf. Da dies rechtlich nur bei denZeitpachtbauern zulässig war, so wurden zahlreiche bisher erblicheLassiten in solche verwandelt. Dies geschah in der Weise, daßdie Gutsherren ihre Bauern zum Abschluß eines schriftlichenPachtkontraktes veranlaßten, in dem eine bestimmte Reihe vonJahren, meistens sechs, als Pachtzeit festgesetzt und gleichzeitigein höheres Pachtgeld, als bisher, stipuliert wurde. In dieseBedingung willigten viele Bauern ein, weil sie fürchteten, andern-falls ihre Stellen zu verlieren. Für die Gutsherrn war dieseTransaktion in mehrfacher Hinsicht von Vorteil. Einmal brachtesie ihnen eine sofortige Erhöhung ihrer Einnahmen. Außerdemaber war ihnen die Möglichkeit gegeben, die Bauernstelle nachAblauf der Pachtzeit an einen anderen Bauern, der ein höheresGebot darauf machte, zu verpachten. Jede Erhöhung der Pacht-summe hatte selbstverständlich auch eine Erhöhung der Land-schaftstaxe zur Folge. Dies war um so wichtiger, als gerade inPommern die landschaftlichen Taxen verhältnismäßig niedrigwaren 2 ) und nicht annähernd die Ausnützung des Landschafts-kredits zuließen, wie z. B. in Ostpreußen . Es ist also sehr gut

) Knapp I. 63.

2 ) Krug, Leopold: Betrachtungen über den National-Reichtum despreuß. Staates (1805) I. 40.